Synode in Duisburg Kirchenkreise rücken bei der Notfallseelsorge und der Verwaltung zusammen

Duisburg/Dinslaken · Bei der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg war die geplante Kooperation in der Notfallseelsorgen mit den benachbarten Kirchenkreisen ein Thema, ebenso wie eine gemeinsame Verwaltung mit Dinslaken.

 Superintendent Dr. Christoph Urban ist seit seinem Antritt gezwungener Maßen vielfach online „unterwegs“. 
  Foto: Ev. Kirche

Superintendent Dr. Christoph Urban ist seit seinem Antritt gezwungener Maßen vielfach online „unterwegs“. Foto: Ev. Kirche

Foto: Ev. Kirche Duisburg/Rolf Schotsch

Haushaltspläne und Berichte über die Arbeit der vergangenen zwölf Monate aus Gemeinden und Einrichtungen sind immer Schwerpunkte der Herbsttagungen der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg. Dabei bleibt aber auch der Blick nach vorn gerichtet.

Superintendent Dr. Christoph Urban hob mehrere Projekte für die Weiterentwicklung des Kirchenkreises Duisburg hervor. Zum einen nannte er die geplante Kooperation in der Notfallseelsorge mit den Niederrhein-Kirchenkreisen Moers, Dinslaken, Wesel und Kleve. Durch eine gemeinsame Stelle der Notfallseelsorge soll eine bessere Koordination der Einsätze über kommunale Grenzen von Kreisen und kreisfreien Städten hinweg möglich werden.

Zudem verwies er auf die Gründung eines Friedhofsverbands in Duisburg. Superintendent Urban appellierte an die Gemeinden mit Friedhöfen dem Verband beizutreten. „Vor allem aus einem Grund: Die Friedhöfe sind sehr große Risiken für die Gemeindehaushalte. Meiner Ansicht nach sollten wir diese Risiken teilen, um alle besser zu schlafen.“

Als weitere wegweisende Entwicklung nannte der Superintendent die Bemühungen um eine gemeinsame Verwaltung mit dem Kirchenkreis Dinslaken, die letztendlich Kosten sparen soll. Zum Stand der Gespräch bemerkte Superintendent Urban: „Wenn ich es mit Begriffen der gegenwärtigen Bundespolitik sagen darf: Wir haben gute Sondierungen mit Dinslaken geführt. Nun wird der Koalitionsvertrag ausgearbeitet und der Kreissynode im Sommer vorgelegt - zur Zustimmung oder Ablehnung.“

Weitere wichtige Aufgabe sei die Reorganisation der Arbeit für Kinder und Jugendliche im Kirchenkreis Duisburg. „Wir unternehmen derzeit keinen weiteren Versuch, die vakante Stelle der JugendreferentIn neu besetzen“, so Urban. Vielmehr habe der Kreissynodalvorstand ihn gebeten, „alle Player der Kinder- und Jugendarbeit zu versammeln und mit ihnen zusammen Vorschläge zu erarbeiten, wie man alle unter einen Hut bekommen kann“. Entsprechende Modelle sollen nun entwickelt und der Synode zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bei den aktuellen Beratungen hielt der seit Dezember 2020 amtierende Superintendent Rückschau auf seine erste Zeit in Duisburg. Sein Beginn war sehr von Corona geprägt. Viele Kontakte waren zunächst nur durch Telefon oder Video möglich und bis heute seien die Gelegenheiten spärlich, „wo man mal ein paar Menschen auf einen Haufen treffen kann“, sagte Urban auf der Tagung. „Insofern geht für mich das Kennenlernen weiter. Darauf freue ich mich. Denn meine ersten Eindrücke machen mich neugierig: Es sind tolle Menschen, die hier wirken, ich habe tolle Orte besucht und tolle kirchliche Arbeit gesehen oder mir davon berichten lassen.“ Weiterer großer Tagesordnungspunkt war die Neubesetzung von Ämtern und Ausschüssen.

Dazu waren die Mitglieder der Synode – 38 Theologeninnen und Theologen sowie 60 Nicht-Theologinnen und Nicht-Theologen sind es derzeit – zur Stimmabgabe aufgerufen. Außerdem beschlossen die Synodalen die Haushaltspläne von Kirchenkreis, Verwaltungsamt und Bildungswerk. Sie verabschiedeten zudem den Haushaltsplan „Kirchensteuerverteilungsstelle 2022“, der Folgendes vorsieht: Kirchenkreis und Gemeinden kalkulieren über den Finanzausgleich der Evangelischen Kirche im Rheinland für das Haushaltsjahr 2022 mit 62.298 Mitgliedern in den 15 Gemeinden des Duisburger Kirchenkreises eine Summe von rund 13,29 Millionen Euro ein.

Davon machen die Duisburger Kirchensteuergelder nur rund die Hälfte aus; die andere Hälfte erhält der Duisburger Kirchenkreis über eine Art Solidarausgleich aus einem Topf der Landeskirche, in den reichere Kirchenkreise Finanzmittel beisteuern und aus dem ärmere Kirchenkreise Ausgleichsmittel erhalten.

Von der dem Duisburger Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Summe werden im Vorwegabzug teilweise Gemeindepfarrstellen, kreiskirchliche Pfarrstellen oder zum Beispiel der Trägeranteil für die Kindergartenarbeit entnommen.

Nach diesen Abzügen erhalten die Gemeinden von der restlichen Summe von rund 8,6 Millione Euro einen anteiligen Verteilbetrag von rund 75 Prozent (6,5 Millionen Euro), der Kirchenkreis knapp 25 Prozent (2,1 Millionen Euro). Die beiden Summen unterscheiden sich nur wenig von denen des Vorjahres. Wie sie sich in den nächsten Jahren entwickeln, ist von vielen Faktoren abhängig: Ausschlaggebend ist, dass die zu verteilende Summe in der evangelischen Kirche im Rheinland durch die wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen Kirchensteuerzahlungen bedingt wird.

(mtm)
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