Coronavirus in Duisburg Keine evangelischen Gottesdienste bis Ende Mai

Duisburg · Armin Schneider, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises empfiehlt eine Pause bis Ende Mai. Die Entscheidung treffen aber die Presbyterien in den jeweiligen Gemeinden. Auch die katholische Kirche überlässt es den Pfarreien, wie sie mit den Lockerungen umgehen.

 in vielen anderen Städten hatte es in den vergangenen Wochen bereits Autogottesdienste gegeben, die gut besucht waren.

in vielen anderen Städten hatte es in den vergangenen Wochen bereits Autogottesdienste gegeben, die gut besucht waren.

Foto: dpa/Michael Reichel

Als in der vergangenen Woche die Nachricht kam, dass die NRW-Landesregierung die Möglichkeit sieht, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können, hatte Superintendent Pfarrer Armin Schneider bereits ein Eckpunktepapier an die 15 Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg verschickt und diese gebeten, anhand des Merkblattes die verantwortliche Gestaltung öffentlicher Gottesdienste zu prüfen. Die Liste sieht unter anderem Abstands- und Hygieneregeln vor, empfiehlt aber auch dringend, auf die Feier des Abendmahls zu verzichten. Die alternativen Gottesdienstformate wie Online-Andachten, die in den vergangenen Wochen entwickelt wurden, sollen unbedingt weitergeführt werden. In dem Begleitschreiben weist Superintendent Schneider darauf hin, dass sich schon am 20. April der Pfarrkonvent im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg ohne Gegenvoten einhellig dafür ausgesprochen hatte, zunächst bis Ende Mai im Bereich des Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden keine Präsenzgottesdienste zu feiern. Der Krisenstab des Kirchenkreises, dem Superintendent Schneider vorsitzt, hatte sich dieser Auffassung am 22. April angeschlossen und empfiehlt den Presbyterien als den für die Veranstaltung von Gottesdiensten zuständigen Leitungsorganen, entsprechend zu votieren und zu verfahren. Den Grund für diese strikten Empfehlungen beschreibt Superintendent Schneider in seinem Brief an die Gemeinden eindringlich mit diesen Worten: „Die aktuelle außergewöhnliche Krisenzeit, die mit oder ohne Erleichterungen noch lange andauern wird, zwingt uns in vielen Bereichen zu restriktiven Maßnahmen, die wir als evangelische Kirche normalerweise nicht gewohnt sind. Wir leben aber nicht im Normalzustand. Das Schlimmste, was uns und unserer Kirche passieren kann, wäre, wenn von unseren Veranstaltungen neue Ansteckungswellen ausgingen.“ Das Merkblatt ist im Internet unter www.kirche-duisburg.de einzusehen und wird auf Anfrage gerne zugeschickt (info@kirche-duisburg.de oder 0203 29523501).

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat in der vergangenen Woche die Gläubigen in seinem Bistum über diese vorsichtigen Lockerungen informiert, auf die sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung verständigt hatten. Overbeck begrüßt die Möglichkeit, dass die Christen wieder gemeinsam beten könnten. Er betont jedoch, dass „wir jetzt nicht in eine Normalität unseres Gottesdienst- und Gemeindelebens zurückkehren, wie wir es aus der Zeit vor der Corona-Pandemie kennen“. Wegen der Gefahr durch das Virus hatte Bischof Overbeck am 16. März bis auf weiteres alle Gottesdienste abgesagt.

Nun hat das Ruhrbistum gemeinsam mit den anderen vier (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen eine detaillierte Handreichung erarbeitet, unter welchen Bedingungen künftig wieder Gottesdienste möglich sein können. Die Vereinbarung sieht deutliche Einschränkungen durch Hygieneregeln und Abstandsgebote vor, zum Beispiel maximale Besucherzahlen für jede Kirche, Abstands-Markierungen in den Bänken, getrennte Ein- und Ausgänge oder Einbahn-Regelungen für Laufwege. Ordner sollen in den Gotteshäusern dafür sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden.

Zudem sollen sich Priester möglichst vor dem Austeilen der Kommunion die Hände desinfizieren und auf den individuellen Dialog mit den Gläubigen beim Überreichen der Hostie verzichten.Der Gesundheitsschutz müsse in jedem Fall Vorrang haben, so Bischof Overbeck in seinem Brief. „Gottesdienste – insbesondere Eucharistiefeiern – können nur dort gefeiert werden, wo diese Regeln eingehalten werden können.“ Zudem bitte er „Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören – also beispielsweise ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vorerst weitgehend auf die Teilnahme an Gottesdiensten zu verzichten“.

Overbeck erwartet, dass Gottesdienste unter diesen Bedingungen bei vielen Gläubigen „für Irritationen sorgen werden und die Gottesdienste selbst vielleicht nicht die Kraft entfalten können, die wir von diesen Feiern gewohnt sind.“

Für die konkrete Organisation der Gottesdienste sind die Pfarreien verantwortlich. Anstelle zentraler Vorgaben setzt Overbeck auf Eigenverantwortung. Je nach den individuellen Gegebenheiten entscheiden Pfarreien, Gemeinden und andere Einrichtungen, in denen Gottesdienste gefeiert werden, wie und wann sie welche Form von Feiern anbieten können.

Aufgrund der aufwendigen und personalintensiven Maßnahmen sei nicht zu erwarten, dass bereits am ersten Mai-Wochenende wieder in allen Pfarreien flächendeckend Sonntagsmessen stattfinden, heißt es im Ruhrbistum. Zudem lädt die Handreichung für die Pfarreien weiterhin dazu ein, Gottesdienste ins Internet zu übertragen, um gerade Menschen aus der Corona-Risikogruppe so auch weiterhin die Teilnahme zu ermöglichen.

Die Handreichung weist auch darauf hin, dass nun Taufen, Hochzeiten und andere außergewöhnliche Gottesdienste grundsätzlich wieder möglich sind. Weil diese Sakramenten-Spendungen mit Körperkontakt verbunden seien, müssten hier die neuen Regeln für Gottesdienste jedoch besonders sorgfältig eingehalten werden. Während bei Beerdigungen für die Beisetzung auf dem Friedhof – vor allem für die Größe der Trauergemeinde – nach wie vor die kommunalen Regeln maßgeblich sind, sind Trauergottesdienste in Kirchen nun grundsätzlich nach den gleichen Regeln wie für Sonntags- und andere Messen möglich.

Erstkommunionfeiern und Firmungen gibt es im Bistum Essen frühestens in der zweiten Jahreshälfte wieder.

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