Duisburger Geschichten und Geschichte Kaffeeschnüffler im Auftrag des Königs

Serie | Duisburg · Im Jahre 1781 verbot Friedrich der Große das Kaffeerösten. In der Folge entstand ein bei der Bevölkerung unbeliebter Berufsstand. Ein Blick in die Geschichtsbücher.

 Die Kaffeeriecher nach dem Gemälde von Louis Katzenstein „Die Gartenlaube“ aus dem Jahre 1892.

Die Kaffeeriecher nach dem Gemälde von Louis Katzenstein „Die Gartenlaube“ aus dem Jahre 1892.

Foto: Harald Küst

Wir starten den Tag mit einem Cappuccino, plaudern mit Kollegen beim Espresso, verabreden uns im Café. Kaffee verbindet Menschen. Bio- oder Fairtrade-Produkte werden zunehmend nachgefragt. In einigen Duisburger Cafés oder Espressobars kann man eine Menge über Lagen, Bohnen, Röstungen und Zubereitung erfahren. Aber wie kam der Kaffee nach Duisburg?

Rückblende: Im 18. Jahrhundert fanden immer mehr Bürger unserer Stadt Gefallen am Kaffeegenuss. Da wundert es nicht, dass vor 250 Jahren der Staat diese Entwicklung äußerst kritisch sah. Die preußische Handelsbilanz sollte nicht durch den kostspieligen Import von Kaffee belastet werden. Schützenhilfe gegen den steigenden Kaffeekonsum lieferte die Wissenschaft. Der Duisburger Medizinprofessor Johann Gottlob Leidenfrost der alten Universität beschwor bereits 1768 die Suchtgefahren. Als Vertreter der „Vier Säfte Lehre“ warnte er in seiner Schrift vor den „Hitze machenden Eigenschaften des [starken] Caffee“, die verbunden seien mit der „Verdickung des Blutes“, der „Neigung zu schwarz-gallichten oder melancholischen Säften“ und empfahl eine „öffentliche Ermahnung, um sich vor Schaden des Caffeetrinkens zu hüten.“

Eine willkommene Expertise für seine königliche Majestät Friedrich der Große.  Der erhöhte die Einfuhrzölle für Kaffeebohnen und belegte sie mit einer Luxussteuer. Hofhaltung und die Bezahlung der Armeen und der Beamten kosteten schließlich viel Geld. Das drastische Drehen an der Steuerschraube hatte allerdings einen unerwünschten Nebeneffekt: Das Geschäftsfeld des Schmuggelns blühte auf. Auf Heukarren, Kohlekähnen oder Holzfuhrwerken passierten die Kaffeebohnen die Stadttore und Marktfrauen trugen sie versteckt in Brustbinden zu ihren Kunden. So wanderte der Kaffee unerkannt an den Augen des Gesetzes vorbei – sehr zum Ärger des alten Fritz. Seine königliche Majestät ordnete an, dass die „dem Staate nachteilige und schädliche Unordnung“ unverzüglich abzustellen sei. Schließlich musste die klamme Staatskasse wieder gefüllt werden – ein bekanntes Problem auch im 21. Jahrhundert.  Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit beim Kaffeekonsum sollten allerdings nicht angetastet werden.

Im Jahr 1781 monopolisierte der Alte Fritz den Kaffeehandel und erließ eine Kaffee-Verordnung, die das Kaffeerösten nur noch dem Staat erlaubte. Das Rösten selbst wurde unter Strafe gestellt und die Überwachung den eingesetzten preußischen arbeitslosen Kriegsveteranen aus dem siebenjährigen Krieg übertragen. Eine frühe Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Aufgabe der Kaffeeschnüffler war es, durch die preußischen Lande zu ziehen und mittels ihres Riechorgans herauszufinden, wo verbotenerweise Kaffee geröstet und getrunken wurde. Gelang es, „Schwarzröster“ oder geheime Kaffeekränzchen auszuheben, gab es noch eine Zusatzprämie. Abtasten und Abriechen der Damen war erlaubt. Die illegalen Kaffeevorräte wurden konfisziert und Meldung an die Obrigkeit erstattet. Trotz aller Kontrollen ging der Kaffeekonsum allerdings nicht zurück. Kaffeeschnüffler und Kaffeemonopol wurden allerdings erst unter Friedrichs Nachfolger abgeschafft, der setzte mit Erfolg auf eine Luxussteuer.

„Kaffeeschnüffler“ waren nicht mehr gefragt. Ganz ausgestorben ist der Beruf nicht. Das Berufsbild hat sich gewandelt. Heutzutage sind Warenprüfer im Prüflabor der Kaffeeimporteure in Hamburg oder Bremen hoch geschätzt. Ein Kaffeetest ist ebenso aufwändig wie die Probe des Sommeliers beim Wein. Es wird fachkundig inhaliert, geschlürft und gespuckt. Die Experten des Riechens, Schmeckens und Beurteilens schaffen die Grundlage für die Klassifizierung der jeweiligen Probe woraus sich schließlich der Preis ergibt. Der Steuersatz richtet sich nach Kaffeearten. Das lohnt sich für den Staat. Die hohe wirtschaftliche Bedeutung des Kaffees, beschert dem Bundeshaushalt Erträge von etwa eine Milliarde Euro Kaffeesteuer pro Jahr.

Zum Weiterlesen: Leidenfrost, Wöchentliche Duisburgischen Anzeigen, Nr. 26: ”Unpartheiische und historische Betracht über den Schaden des Caffeetrinkens“; Michaela Vieser, Von Kaffeeriechern, Abtrittanbietern und Fischbeinreißern

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