Bericht des Rechnungsprüfungsamtes WfbM-Aufsichtsrat war geschwächt

Der Skandal um die überzogenen Gehälter der früheren Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) zieht immer weitere Kreise. Es geht nicht nur um Gehalt, sondern auch um Altersbezüge, Dienstwagen und eine gezielte Schwächung des Aufsichtsrates.

 Die Geschäftsführung der Werkstatt, hier die Firmenzentrale am Kalkweg, soll den Aufsichtsrat über die Gehaltssteigerungen nicht informiert haben.

Die Geschäftsführung der Werkstatt, hier die Firmenzentrale am Kalkweg, soll den Aufsichtsrat über die Gehaltssteigerungen nicht informiert haben.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Wenn der Rat der Stadt am Montag zusammenkommt, muss er sich auch einem „Sonderbericht“ des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) befassen. Der listet auf, wie es zu den ernormen Gehaltssteigerungen der WfbM-Geschäftsführerin kommen konnte. Eine Chronologie der Ereignisse:

1. Juli 2009: Roselyne Rogg wird Geschäftsführerin. Der Vertrag wird auf fünf Jahre befristet. Ihr Jahresgehalt wird auf 85.000 Euro festgesetzt. Dazu kommen Beiträge zur Zusatzversorgungskasse, ein Dienstwagen „in der Preisklasse VW Passat“, ein Mobiltelefon sowie die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

8. November 2010: Auf Anregung der Geschäftsführerin wird die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geändert. Die Tagesordnung der Aufsichtsratssitzungen wird nicht mehr vom Vorsitzenden in Abstimmung mit der Geschäftsführung, sondern allein von der Geschäftsführung aufgestellt. Die Anfertigung der Niederschriften der Sitzungen wird allein Sache der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat ist dadurch geschwächt

17. März 2011: Rückwirkend zum 1. Januar 2010 werden die Bezüge auf ein Jahresgehalt von 120.000 Euro angehoben. Der Aufsichtsrat segnet dies einstimmig ab, ein Gutachten erklärt die Erhöhung für angemessen. Dazu kommt eine zusätzliche „Zielvereinbarung“ von 15 Prozent, also 18.000 Euro. Darüber hinaus gibt es rückwirkend zum 1. Juli 2009 monatlich 2500 Euro für eine nachzuweisende, private Altersversorgung. Das bedeutet, dass 50.000 Euro nachzuzahlen sind und dann 30.000 Euro jährlich in diese Altersversorgung fließen sollen. Wie das RPA nun ermittelt haben soll, wird das Geld für die Altersvorsorge aber gar nicht zu diesem Zweck eingezahlt, sondern als Gehaltszahlung überwiesen. Eine „nachgewiesene Altersversorgung“ soll es nicht gegeben haben.

10. Juli 2013: Die Bezüge werden rückwirkend zum 1. Juli 2013 auf 150.000 Euro zuzüglich der variablen Vergütung von 15 Prozent, also 22.500 Euro erhöht. Die Leistungen für die private Altersversorgung werden auf 80.000 Euro erhöht. Es fehlt nun der Hinweis, dass dieses Geld nachweislich zur Altersversorgung zu verwenden ist. Die Erhöhung ist nicht Gegenstand der Beschlussvorlage des Aufsichtsrates sowie der Niederschrift. Unterzeichnet wird die Vertragsanpassung von Roselyne Rogg und Reinhold Spaniel als Aufsichtsratsvorsitzendem.

20. Juni 2016: Die Bezüge werden auf ein Jahresgehalt von 200.000 Euro erhöht, die variable Vergütung von 15 Prozent liegt nun bei 30.000 Euro, die nicht nachzuweisende Altersversorgung bei 100.000 Euro. Der RPA soll zu dem Schluss gekommen sein, dass der Aufsichtsrat die Erhöhung nicht genehmigt hat oder durch Spaniel darüber überhaupt nicht informiert worden ist.

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