Mannheimer Akte im Schifffahrtsmuseum Freie Fahrt auf dem Rhein – seit 1868

Duisburg · Die „Mannheimer Akte“ kam am Freitag ins Schifffahrtsmuseum. Dieses Dokument ist Vorbild für die Europäische Gemeinschaft.

 Barbara Schäfer (links), vom Bundesverkehrsministerium übergab den Koffer mit der „Mannheimer Akte“ (Bild rechts) an den Kulturdezernenten Thomas Krützberg. Außerdem auf dem Bild: Dr. Bernhard Weber vom Binnenschifffahrtsmuseum und Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartel (von links).

Barbara Schäfer (links), vom Bundesverkehrsministerium übergab den Koffer mit der „Mannheimer Akte“ (Bild rechts) an den Kulturdezernenten Thomas Krützberg. Außerdem auf dem Bild: Dr. Bernhard Weber vom Binnenschifffahrtsmuseum und Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartel (von links).

Foto: Uwe Koeppen

Nur wenige Schifffahrtsexperten kennen die „Mannheimer Akte“. Das ist schade, denn die Bedeutung dieses historischen Dokuments kann kaum hoch genug eingeschätzt werden. Im Museum der Deutschen Binnenschifffahrt sorgt man ab sofort dafür, dass die „Mannheimer Akte“ jenen Bekanntheitsgrad bekommt, den sie verdient. Denn dieses am 17. Oktober 1868 von allen Rheinanliegerstaaten unterzeichnete Vertragswerk regelt die Freiheit der Binnenschifffahrt auf dem Rhein. Und ist - trotz aller Kriege der vergangenen 150 Jahre – bis heute gültig!

Das Originaldokument befindet sich seit dem Jubiläumsdatum 2018 „auf Tournee“. Am Freitagmittag wurde es stilgerecht mit einem Polizeiboot zum Anleger Eisenbahnbassin Ruhrort gebracht. Duisburgs Kulturdezernent Thomas Krützberg nahm den schätzungsweise acht Kilogramm schweren Spezialkoffer, in dem das Dokument transportiert wird, in Empfang. Von da aus wurde die Akte unter „Begleitschutz“ einer Hundertschaft von Honoratioren, Museumsfreunden, Schiffsleuten und Politikern ins nahegelegene Museum der Deutschen Binnenschifffahrt gebracht, wo das Dokument bis zum 28. April ausgestellt wird.

 Die „Mannheimer Akte“.

Die „Mannheimer Akte“.

Foto: Uwe Koeppen

Duisburgs Dezernent Thomas Krützberg nannte die Mannheimer Akte ein positives Gegenbild angesichts aller aggressiven Abschottungstendenzen, die man zurzeit beobachten müsse. Das Beispiel Brexit lag da auf der Hand. Auch die anderen Redner, darunter Achim Wehrmann (Präsident der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und Leiter der Unterabteilung Schifffahrt im Bundesverkehrsministerium) würdigten die Mannheimer Akte als Vorbild für eine länderübergreifende Zusammenarbeit.

In diesem Zusammenhang nannte Wehrmann den Rhein „Kraftzentrum der europäischen Binnenschifffahrt“. In seiner Ansprache äußerte Wehrmann die Erwartung, dass die Regelungen der Mannheimer Akte demnächst auch für die Nebenflüsse des Rheins gelten sollen.

Historisch kann die Mannheimer Akte als Vorläufer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und damit der Europäischen Gemeinschaft gelten. Vielleicht, so wurde im Zuhörerkreis laut, hätte man bei den Brexit-Verhandlungen auf die Tradition dieses einst in Mannheim besiegelten Vertragswerk schauen sollen. Die Grundsätze der Mannheimer Akte sind:

  • freie Schifffahrt auf dem Rhein
  • Gleichbehandlung der Schiffer und Flotte
  • Freistellung von Schifffahrtsabgaben
  • vereinfachte Zollabfertigung
  • Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
  • Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
  • einheitliche Gerichtsbarkeit für Schifffahrtsangelegenheiten und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten sowie die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze.

Die nächste Station der Mannheimer Akte ist Rotterdam. Anschließend kehrt das Dokument nach Straßburg zur Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zurück.

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