Kontrolle der Bundespolizei Duisburger Hauptbahnhof wird zur Waffenverbotszone

Duisburg · Im Rahmen einer Polizeikontrolle sind im Bahnhofsgebäude und im Gleisbereich am Wochenende jegliche gefährlichen Gegenstände verboten. Die Beamten wollen damit auf ein Gewaltproblem reagieren.

Das Verbot soll auch an den Gleisen des Duisburger Hauptbahnhofs gelten.

Das Verbot soll auch an den Gleisen des Duisburger Hauptbahnhofs gelten.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Der Duisburger Hauptbahnhof wird am kommenden Wochenende zur Waffenverbotszone. Wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte, soll dort zwischen Freitag, 25. Juni und Sonntag, 27. Juni verstärkt nach Waffen und gefährlichen Gegenständen gesucht werden. Die Kontrollen sollen jeweils zwischen 14 Uhr und 6 Uhr morgens am Folgetag stattfinden. Grundlage für das zeitweise Verbot ist eine Ordnungsverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Sie umfasst auch die Hauptbahnhöfe in Düsseldorf und Oberhausen.

„Während der Pandemie ist die Anzahl der Gewaltdelikte, trotz Ausbleibens des Disko- und Partyverkehrs sowie Anreisen zu Veranstaltungen, nicht signifikant gesunken“, teilt die Bundespolizei mit. Alleine im ersten Halbjahr 2021 habe die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf für den Bereich der Hauptbahnhöfe Düsseldorf, Duisburg und Oberhausen rund 100 Fälle verzeichnet, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mindestens mitgeführt wurden. Häufig sei bei jugendlichen Gewalttätern zudem Drogen- und Alkohhleinfluss festzustellen. Ein Großteil der Gewaltstraftaten finde an Samstagen und Sonntagen, abends, nachts und am frühen Morgen, statt.

Die Bundespolizei will am kommenden Wochenende verstärkt nach Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie gefährlichen Gegenständen kontrollieren. „Unter gefährlichen Gegenständen versteht man alles, was dazu geeignet sein kann einen Menschen zu verletzen“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Das könnten Küchenmesser, Korkenzieher und Scheren sein.

Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird laut Polizei eine Sicherstellung von aufgefundenen gefährlichen Gegenständen zur Folge haben. Des Weiteren könne ein Platzverweis und ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden. Das Verbot gilt im Bahnhofsgebäude und an den Gleisen. Ausgenommen ist der Bereich der U-Bahn.

(mlat)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort