Duisburger WfmB Gehalts-Skandal in Behindertenwerkstatt– Zivilprozess beginnt im November

Duisburg · Die Verantwortlichen der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung und deren ehemalige Geschäftsführerin Roselyne Rogg begegnen sich im November vor Gericht. Es geht unter anderem um die Rechtmäßigkeit zweier Gehaltserhöhungen und einen Schadenersatz in Höhe von rund 760.000 Euro.

 Die Zentrale der Duisburger Werkstätten am Kalkweg.

Die Zentrale der Duisburger Werkstätten am Kalkweg.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die Stadt Duisburg und die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfmB) machen Ernst. Wie ein Gerichtssprecher unserer Redaktion bestätigte, beginnt die WfmB am 22. November dieses Jahres vor dem Landgericht ein Zivilverfahren gegen die frühere Werkstattgeschäftsführerin Roselyne Rogg.

Rogg war im August 2018 vom Aufsichtsrat der WfmB wegen angeblich überhöhter Gehaltszahlungen – zuletzt in einer Höhe von rund 375.000 Euro pro Jahr – entlassen worden. Abgesegnet haben soll die Summe der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Reinhold Spaniel – allerdings am Gremium vorbei, so der Vorwurf des Aufsichtsrates. Das Problem: Die Summe verstößt nach Auffassung öffentlich bestellter Gutachter gegen den Angemessenheitsgrundsatz, der für gemeinnützige Unternehmen wie die Duisburger Werkstatt gilt. Ein Gutachten der Wirtschaftskanzlei „Vinken, Görtz, Lange und Partner“ war im Juli 2018 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Jahreseinkommen in der Höhe zwischen 150.000 und 180.000 Euro branchenüblich und angemessen sei. Durch die Bewilligung der überhöhten Geschäftsführerbezüge hätten demnach die Gemeinnützigkeit des Unternehmens und damit Arbeitsplätze in Gefahr geraten können. Ein weiteres Gutachten, mit dem Roselyne Rogg kurz nach Bekanntwerden der Gehaltsproblematik an die Öffentlichkeit gegangen war, kommt dagegen zu einem anderen Ergebnis. Es bewertet das Gehaltsgefüge als angemessen.

Im Verfahren geht es nun um den finanziellen Schaden, der der Werkstatt durch möglicherweise zu hohe Gehaltszahlungen an Rogg entstanden sein könnte. Zur Debatte steht eine Summe in Höhe von rund 760.000 Euro. Außerdem fordert die Werkstatt einen Feststellungsantrag für Schadenersatzansprüche, die sich aus einem möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit der Duisburger Werkstätten ergeben könnten. „Kläger und Beklagte streiten sich darüber, ob zwei Gehaltserhöhungen während der Amtszeit der Beklagten rechtswirksam sind“, erläutert Gerichtssprecher Thomas Sevenheck den Fall. „Bei der Schadensumme handelt es sich um die Differenz zwischen dem unstrittigen Gehalt ohne die strittigen Gehaltserhöhungen und der an die Beklagte gezahlten Summe bis zu ihrem Ausscheiden als Geschäftsführerin.“

Der Klageführer argumentiere, so Sevenheck, dass die strittigen Gehaltserhöhungen nicht rechtswirksam gewesen sein können, weil sie dem Aufsichtsrat nicht vorgelegt worden seien. Die Gegenseite gehe dagegen von wirksamen Vertragsveränderungen aus. Die Beklagte habe demnach auf die Absprachen mit dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden vertraut. Darüber hinaus verweise sie auf das von der Beklagten öffentlich gemachte Gutachten zu Angemessenheit des Gehalts.

Ob der Gehaltsskandal für Spaniel und Rogg neben möglichen zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist auch angesichts des ersten Gerichtstermins weiterhin offen. „Die Ermittlungen laufen noch“, sagt Jennifer König, Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft. „Wenn sie abgeschlossen sind, bekommen die Beschuldigten noch einmal die Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.“

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