Kommunalwahl 2020 Für die Briefwahl bleibt diesmal weniger Zeit

Duisburg · Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass die Parteien mehr Zeit bekommen, um ihre Wahlvorschläge einzureichen. Gleichzeitig wurde die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften für Bewerber gesenkt, die nicht durchgehend im Rat oder in Bezirksvertretungen vertreten sind.

 Wer am Wahlsonntag nicht selbst in ein Wahllokal will oder kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Wer am Wahlsonntag nicht selbst in ein Wahllokal will oder kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Auf diese Änderungen machte die Stadt am Donnerstag aufmerksam. So können Wahlvorschläge der Parteien nun noch bis Montag, 27. Juli, eingereicht werden. Sie müssen an diesem 18 Uhr bei der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, In den Haesen 84, 47198 Duisburg eingegangen sein. Das bedeutet eine Verlängerung um elf Tage. Da der Wahltermin aber wie vorgesehen am 13. September ist, verkürzt sich die Zeit, in der Briefwahl möglich ist. Denn der Wahlausschuss, der über die Zulassung von Parteien und Bewerbern zur Wahl entscheidet, tagt am Dienstag, 4. August. Gegen die Entscheidung des Wahlausschusses sind Beschwerden möglich – und erst wenn darüber im Landeswahlausschuss entschieden ist, können überhaupt erst die Wahlzettel gedruckt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 12. August verschickt. Die Briefwahl beginnt erst am 19. August, online sogar erst am 20. August. Sie endet am Tag der Wahl.

Die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf 60 Prozent des ansonsten geltenden Umfangs reduziert worden. Das bedeutet für die Einzelbewerber im Rat der Stadt: zwölf Unterschriften pro Wahlbezirk (bisher: 20) sowie für die Reserveliste Rat der Stadt: 60 Unterschriften (bisher: 100). Auch die Bestimmungen für die Unterstützungsunterschriften für die Bezirksvertretungen und den Integrationsrat sind entsprechend angepasst worden.

(mtm)
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