Finanzämter in Duisburg Erst jeder Zweite hat seine Grundsteuererklärung abgegeben

Duisburg · Bei den Grundsteuererklärungen hinken die Duisburger weit hinterher. Dabei läuft die Frist zur Abgabe Ende Januar ab. Was Sie zur Grundsteuer wissen müssen und womit Sie rechenen müssen, wenn die Frist versäumt wird.

Am einfachsten ist die Online-Erfassung der Daten für die Grundsteuererklärung.

Am einfachsten ist die Online-Erfassung der Daten für die Grundsteuererklärung.

Foto: dpa/Marijan Murat

Noch Anfang des Jahres sprachen die Zahlen eine deutliche Sprache: Nur 37,4 Prozent aller Steuerpflichtigen im Bereich des Finanzamts Duisburg-Hamborn hatten zum Stand 1.1.2023 ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Nur in Köln-Mitte waren die Steuerzahler noch langsamer: Hier hatten 37,1 Prozent ihre Erklärung abgegeben.

Auch im Bereich der Finanzämter Duisburg-West (43,4 Prozent) und Duisburg-Süd (45,4 Prozent) war die Steuermoral scheinbar nicht sonderlich ausgeprägt. Das hat sich nun gebessert – wenn auch auf immer noch niedrigem Niveau: Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist in den vergangenen Tagen in den Finanzämtern in Duisburg stark gestiegen.

Das teilten die Finanzbehörden jetzt mit. Bisher sind landesweit rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen eingegangen. „In den Duisburger Finanzämtern wurden bisher 68.318 Erklärungen abgegeben, rund 51 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, erklärt Simone Kockmann, Leiterin des Finanzamts Duisburg-Süd. „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab. Am Dienstag, den 31. Januar 2023, endet die Frist zur Abgabe.“ Trotz der Steigerung hat also noch immer jeder zweite Grundsteuerpflichtige in Duisburg seine entsprechende Erklärung noch nicht abgegeben.

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, werde die Abgabe gemahnt, so die Behörde. Gibt die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages „bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes“, heißt es in der Mitteilung.

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstütze Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so die Leiterin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, seien dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer könnten dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt würden.

Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe der ist über das Online-Finanzamt unter www.elster.de möglich. Elster biete viele Vorteile: „Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem überprüft Elster vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität“, so die Finanzbehörden.

Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto bei Elster haben, hat die Vorsteherin noch einen Tipp: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat.“

Der vom Finanzamt errechnete Grundsteuerwert hat allerdings zunächst noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten mit diesen die zu zahlende Grundsteuer, teilten die Finanzämter jetzt mit.

(mtm)
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