Stickoxid- und Feinstaubbelastung Diesel-Diskussion verunsichert Betriebe

Für die rund 160 Betriebe der Kraftfahrzeug-Innung in Duisburg war 2018 kein schlechtes Jahr – wenn da nicht die leidige Diesel-Diskussion gewesen wäre. Die Debatte um Nachrüstung und Fahrverbote wird auch 2019 weiter für Unruhe sorgen, befürchtet man bei der Kreishandwerkerschaft.

 Softwarenachrüstung eines VW-Diesels in einer Werkstatt: Die Duisburger Betriebe plädieren aber eher für eine Aufrüstung der Hardware.

Softwarenachrüstung eines VW-Diesels in einer Werkstatt: Die Duisburger Betriebe plädieren aber eher für eine Aufrüstung der Hardware.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Heinz-Jürgen Hippler kennt die Sorgen des Kfz-Gewerbes. Er betreut für die Kreishandwerkerschaft die rund 160 Innungsbetriebe in Duisburg und weiß, dass die Diesel-Diskussion im vergangenen Jahr alles andere überlagert hat. „Dabei war die Auslastung in unseren Innungsbetrieben alles in allem gut. Jedenfalls haben wir im vergangenen Jahr keine übermäßigen Klagen vernommen“, so Hippler.

Inzwischen liegen die technischen Anforderungen des Bundesverkehrsministeriums auch für eine Hardware-Nachrüstung alter Dieselfahrzeuge vor. Sie sehen unter anderem vor, dass ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel nach der Umrüstung höchstens noch 270 Mikrogramm Stickoxid (NOx) pro Kilometer ausstoßen darf.

Nun muss die Industrie entsprechende Systeme entwickeln. „Das wird nach Angaben der Hersteller wohl ungefähr ein halbes Jahr dauern“, so Hippler. Wer jetzt mit einem alten Euro-4 oder Euro-5-Diesel in einen Betrieb kommt, wird wohl erst einmal wieder weggeschickt – es gibt die entsprechenden Nachrüstsystem noch nicht in Serie. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir eine Hardware-Nachrüstung bevorzugen“, so der Vertreter der Handwerkerschaft. Die schlage mit 2000 bis 3000 Euro zu Buche. Lohnt sich das? „Das kommt auf das Alter des Dieselfahrzeugs an“, so Hippler. Ein Euro-5-Diesel könne man aber wohl noch nachrüsten lassen. Das Bundesverkehrsministerium hatte die jeweiligen Autohersteller aufgefordert, die Kosten für das System und den Einbau bei von Fahrverboten bedrohten Fahrzeughaltern zu übernehmen. Dagegen hatte die Autoindustrie schon vehement protestiert.

„Das Bundesverkehrsministerium war da zu lange auf Seiten der Autoindustrie“, moniert Heinz-Jürgen Hippler. Inzwischen stünden Hunderttausende Dieselautos auf den Betriebshöfen herum, die zu einem angemessenen Preis nicht mehr zu verkaufen seien.

In Duisburg drohen bekanntlich bislang noch keine Fahrverbote. Die Verunsicherung bei Betrieben und Verbrauchern kommt aber auch in unserer Stadt nicht von ungefähr: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte, wie berichtet, die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen unter Einbeziehung von Teilen der Autobahn 40 angeordnet. Und das ist schließlich nur wenige Fahrminuten von Duisburg entfernt. Die Richter verpflichteten das Land NRW, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das Verwaltungsgericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll eine Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein.

Für Gewerbetreibende soll es Ausnahmen geben. „Anders ginge das auch gar nicht. Das käme sonst für viele Unternehmen mit einer Dieselfahrzeugeflotte einer Enteignung gleich“, so Hippler. Die Kfz-Betriebe wehren sich gegen die undifferenzierte Verteufelung von Dieselfahrzeugen: „Die Diskussion dreht sich einseitig um die Stickoxid-Werte. Dabei stoßen Dieselmotoren vergleichsweise weniger Kohlendioxid (CO2) aus und haben eine weitaus bessere Effizienz.“

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