Diese neuen Regelungen gelten in Duisburg ab Samstag Sperrstunde ab 23 Uhr, Feiern mit weniger Teilnehmern

Duisburg · Die Einschränkungen, die die Stadt am Freitag mitteilte, überraschen nicht. Die Stadt Duisburg will die Einhaltung strikt kontrollieren. Das gilt auch für die Quarantänepflicht.

 Feierabend, nichts geht mehr: Um 23 Uhr ist Sperrstunde.

Feierabend, nichts geht mehr: Um 23 Uhr ist Sperrstunde.

Foto: dpa/Annette Riedl

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes ab Samstag, 17. Oktober, gibt das Land nun noch strengere Regeln für die Gastronomie vor. Diese muss nun um 23 Uhr schließen.

Das teilte die Stadt am Freitag mit. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, etwa an Kiosken und Tankstellen, ist nun ab 23 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht erlaubt. Die Polizei und das Ordnungsamt hätten dazu entsprechende Schwerpunktkontrollen vereinbart, heißt es.

Die Stadt Duisburg hatte zuvor schon per Allgemeinverfügung geregelt, dass sich nur noch Gruppen von bis zu fünf Personen oder aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Auf allen Märkten gilt die Maskenpflicht.

Private Feiern aus herausragendem Anlass wie Taufen, 18. Geburtstage, runde Geburtstage, Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Abschlussfeiern und auch Beerdigungen dürfen nur noch mit höchstens zehn Personen begangen werden.

Für Treffen im privaten Bereich wird ausdrücklich empfohlen, auch diese mit nicht mehr als zehn Personen stattfinden zu lassen. Die Stadt Duisburg wird wie berichtet außerdem mehr Unterstützung vom Land und vom Bund bekommen, um die Nachverfolgung von Infektionsketten und die sich daraus ergebenen Quarantäneverpflichtungen zu begleiten.

Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzuschränken, werden die Kontrollen zur Überwachung der Quarantäne in den kommenden Wochen ebenfalls intensiviert, teilte die Stadt mit. Die Stadt bittet alle Duisburger eindringlich, „die geltenden Regelungen zu beachten und gemeinsam und solidarisch die Herausforderungen der nächsten Tage und Wochen anzugehen“, heißt es in der Mitteilung.

(mtm)
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