Duisburger Generalmusikdirektor mit Sonderkonditionen Axel Kober erhält einen Sondervertrag
Duisburg · Der bisherige Chefdirigent der Duisburger Philharmoniker wird ab der nächsten Spielzeit „doppelter Generalmusikdirektor“. Dem künftigen GMD stehen „Erste Gastdirigenten“ zur Seite.
Im jüngsten Philharmonischen Konzert rückte Intendant Alfred Wendel vorsichtshalber noch immer nicht so ganz mit der Sprache heraus: Er begrüßte „unseren hochgeschätzten Chefdirigenten Axel Kober“. Natürlich hätte Wendel bei dieser Gelegenheit auch verkünden können, dass Axel Kober ab der kommenden Spielzeit nicht nur Chefdirigent der Duisburger Philharmoniker sein wird, sondern als Nachfolger von Giordano Bellincampi sogar Generalmusikdirektor. Bereits am 4. Oktober ist eine Findungskommission nach ausführlicher Beratung zu der einstimmigen (!) Entscheidung gekommen, dass Kober der neue GMD der Duisburger Philharmoniker sein soll.
In der Musikwelt wird diese Entscheidung einhellig begrüßt, hat man mit Axel Kober doch einen Dirigenten für das GMD-Amt gewinnen können, der national und international renommiert ist. Kober dirigiert in Wien, Kopenhagen, Zürich, Hamburg und - als Krönung - in Bayreuth. Sein Repertoire ist ungewöhnlich weit: Von der Barockoper über Wagner bishin zur Operette und wichtigen Opern des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.
Bei den Konzertabenden, im Operngraben und auch bei den Proben zeigte sich, dass Kober einen sehr guten Draht zu den Musikern des Duisburger Orchesters hat - was nicht selbstverständlich ist.
Das Problem bei der Verpflichtung Axel Kobers als Generalmusikdirektor war, dass er auf den Podien so begehrt ist, dass ihm kaum Zeit für weitere Verpflichtungen bleibt. Schließlich ist der gerade 49 Jahre alt gewordene Dirigent (geboren am 10. Februar 1970 in Kronach) auch noch seit der Spielzeit 2009/ 2010 Generalmusikdirektor der Deutschen Oper am Rhein, was er auch bleibt.
Deshalb wurde für Axel Kober ein Sondervertrag geschmiedet, der am heutigen Dienstag, 19. Februar, in der Kulturaussschuss-Sitzung erläutert wird. Axel Kober wird für vorerst drei Spielzeiten (2019/20 bis 2021/22) zum Generalmusikdirektor der Duisburger Philharmoniker ernannt. In dem Verwaltungspapier, das die Duisburgs Kulturpolitiker zu lesen bekommen, heißt es wörtlich: „Die Kommission würdigt damit die überragende künstlerische Arbeit sowie den außerordentlichen persönlichen Einsatz von Herrn Kober in unterschiedlichsten Belangen der Philharmoniker, die sich in einem eindeutigen Votum des Orchesters niedergeschlagen haben.“
In den Vertragsverhandlungen machte Kober seinerseits deutlich, dass er aufgrund der Verpflichtungen in der Deutschen Oper am Rhein sowie wachsender Anfragen renommierter Häuser nicht mehr als vier Konzerte pro Saison dirigieren kann. Deshalb gibt es ein neues, auf Axel Kober zugeschnittenes GMD-Dirigentenkonzept: Kober wird nicht mehr als vier Konzerte dirigieren müssen; dafür wird es in den kommenden drei Spielzeiten jeweils einen „festen Gastdirigenten“ beziehungsweise eine „feste Gastdirigentin“ geben, der/ die drei Konzerte leiten wird.
Duisburgs frühere Generalmusikdirektoren waren für mehr Dirigate bei den Philharmonischen Konzerten verpflichtet. Jonathan Darlington leitete während seiner Zeit als GMD (2002 bis 2012) anfangs acht, später sechs Philharmonische Konzerte; Giordano Bellincampi, von 2012 bis 2017 Generalmusikdirektor in Duisburg, dirigierte ebenfalls sechs Philharmonische Konzerte. Darlington und Bellincampi leiteten auch Aufführungen der Rheinoper, was wiederum Bruno Weil in seiner GMD-Zeit (1994 bis 2002) mit den damals obligatorischen acht Philharmonischen Konzerten nicht tat.
Axel Kober verzichtet auf eine Festanstellung bei der Stadt Duisburg. Die Vergütung erfolgt wie in der noch aktuellen Zwischenphase auf Honorarbasis. Auch die „Ersten Gastdirigenten“ werden auf Honorarbasis bezahlt. Für den Stadtkämmerer heißt das: Die Personalkosten erhöhen sich unter dem Strich nicht.
Die endgültige Entscheidung über den neuen Generalmusikdirektor trifft am 25. Februar der Stadtrat in seiner turnusgemäßen Sitzung. Das Votum für Kober unter diesen Voraussetzungen gilt als Formsache.