Urteil Gericht kippt Duisburger Alkoholverbot
Düsseldorf/Duisburg · Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat das Alkoholverbot für die Duisburger Innenstadt für nicht rechtens erklärt. Es sei nicht ausreichend belegt, dass durch Alkoholkonsum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe, sagte die Richterin.
Das Verbot galt seit Mai 2017 in Teilen der Innenstadt. Eine Duisburger Bürgerin hatte Klage eingereicht, weil sie ihre persönliche Freiheit unverhältnismäßig beschnitten sah. Das Alkoholverbot betreffe eine immerhin 53 Fußballfelder große Fläche und damit weite Teile der Innenstadt, argumentiert ihr Düsseldorfer Anwalt Jasper Prigge.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ging in seinem Urteil nicht davon aus, dass jemand der Alkohol trinkt, zwangsläufig aggressiv wird, randaliert oder sich ungebührlich benimmt. Deshalb hat das Gericht der klagenden Anwohnerin Recht gegeben und das Alkoholverbot für Teile der Duisburger Innenstadt gekippt. Eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch den Konsum von Alkohol sei nicht belegt, sagte die Richterin am Mittwoch.
Zum Urteil sagte Anwalt Prigge im Gespräch mit unserer Redaktion: „Meine Mandantin und ich sind mit dem Urteil sehr zufrieden. Wenn es Rechtsgültigkeit erlangt, haben wir das Klageziel erreicht. Es ist eine Entscheidung mit Signalcharakter für ähnliche Verbote in anderen Städten.“
Die Stadt habe nicht belegen können, dass sie mit dem Alkoholverbot einer Gefahrenlage in der Stadt begegnet, die Voraussetzung für die Umsetzung eines so allgemein gefassten Verbotes sei, sagte Prigge zur Urteilsbegründung.
Stadt sieht positive Entwicklung durch Alkoholverbot
In einer Stellungnahme teilte die Stadt Duisburg mit, dass sie die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden wolle, ob sie Rechtsmittel einlegt. „Die Evaluation des Alkoholverbots hat gezeigt, dass sich die Situation in der Duisburger Innenstadt verbessert hat. Die Störungen und die Belästigungen durch übermäßig alkoholisierte Personen sind spürbar zurückgegangen“, erklärte die Stadt weiter.
2017 war das Verbot in Kraft getreten und im März dieses Jahres bis Mitte 2021 verlängert worden. Passanten, Anwohner und Einzelhändler hätten sich über Lärm, Schmutz und Kriminalität beklagt, hieß es bei der Stadt. Laut Gericht hatte das Duisburger Ordnungsamt von 2011 bis 2016 Verstöße im jährlich „einstelligen Bereich“ dokumentiert, etwa Pöbeleien oder öffentliches Urinieren.
Alkoholverbote sind in Deutschland keine Seltenheit. In Teilen Bonns etwa gilt eine entsprechende Regelung seit Juli 2008. Der Konsum konnte damit laut Stadt zwar unterbunden werden. „Die Szene hat sich dann allerdings in angrenzende Bereiche verlagert“, hieß es.
Das Oberverwaltungsgericht in Thüringen und der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hatten entsprechende Verbote für Erfurt und Freiburg vor Jahren gekippt. Ein Alkoholverbot in Göttingen war dagegen vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden. Göttingen wende das Verbot derzeit aber nicht an, sagte ein Stadtsprecher.