Mit Lkw-Heck zusammengeprallt 21-jähriger Rollerfahrer stirbt bei Unfall in Duisburg

Duisburg · Am frühen Mittwochmorgen ist es in Duisburg zu einem schrecklichen Unfall gekommen. Ein 21 Jahre alter Rollerfahrer ist gestorben, nachdem er gegen das Heck eines geparkten Lkw geprallt war.

Der Rollerfahrer erlitt bei dem Unfall tödliche Verletzungen.

Der Rollerfahrer erlitt bei dem Unfall tödliche Verletzungen.

Foto: dpa/Boris Roessler

Am frühen Mittwochmorgen gegen 5 Uhr ist ein Rollerfahrer auf der Wiener Straße in Duisburg-Neumühl nach Informationen der Duisburger Polizei gegen das Heck eines geparkten Lkw gefahren. Der 21-Jährige zog sich bei dem Zusammenstoß lebensgefährliche Verletzungen zu.

Retter brachten den jungen Mann anschließend sofort in eine Klinik. Dort erlag der 21-Jährige jedoch kurz nach dem Zusammenprall seinen schweren Verletzungen.

Die Wiener Straße im Gewerbegebiet Neumühl-Nord musste für die Bergungsarbeiten komplett gesperrt werden. Das spezialisierte Verkehrsunfallteam aus Essen untersuchte den Unfallort. Die Experten sicherten Spuren, um den Ablauf rekonstruieren zu können.

Angehörige und Zeugen wurden vor Ort von Spezialisten seelsorgerisch betreut. Die Wiener Straße war für die Unfallaufnahme mehrere Stunden gesperrt. Erst gegen 9 Uhr konnte die Polizei die Sperrung aufheben.

Anwohner kritisierten nach dem tödlichen Unfall, dass geparkte Lkw die Fahrbahn in dem Bereich verengen würden. Ein Parkverbot gibt es dort nicht. Auf der Wiener Straße steht in jeder Fahrtrichtung eine Fahrspur zur Verfügung.

Ein weiterer junger Verkehrsteilnehmer zog am Dienstag die Aufmerksamkeit der Polizei in Duisburg auf sich – allerdings aus einem ganz anderen Grund.

Die Beamten stoppten gegen 15.10 Uhr den Fahranfänger in seinem Mercedes im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung an der Alsumer Straße in Marxloh. Er war zuvor mit 104 km/h durch die City gerast.

Mit diesem traurigem Spitzwert war der Mann, der erst seit September 2022 eine Fahrerlaubnis besitzt, mehr als doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt (50 km/h). Er muss jetzt mit einem Bußgeld von mindestens 560 Euro, zwei Punkten und einem zweimonatigem Fahrverbot rechnen. Außerdem wird wohl seine Probezeit verlängert und er wird ein Aufbauseminar besuchen müssen.

(dab)
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