17-Jähriger rannte vor Auto Dobermann war nicht schuld an Auto-Unfall in Moers

Duisburg · Weil er vor einem Dobermann wegrannte, prallte ein damals 17-jähriger Schüler am Abend des 7. August 2013 in Moers-Repelen mit einem Auto zusammen und wurde schwer verletzt.

Er verklagte die Hundehalter, eine 60-jährige Rheinhauserin und deren Tochter, auf 5000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Duisburg wies die Klage nach zehn Monaten Verhandlungsdauer mit mehreren Beweisterminen gestern ab.

Der Kläger hatte berichtet, er sei durch eine öffentliche Grünanlage gegangen, als der frei laufende Hund plötzlich gebellt habe und auf ihn zulief. Verfolgt von dem 40 Kilo schweren Tier, sei er, ohne auf den Verkehr zu achten, über eine Straße gelaufen und dort von einem Auto erfasst worden. Folgen: ein komplizierter Kieferbruch und psychische Probleme. Doch die Beklagte und weitere Zeugen hatten vor Gericht eine andere Darstellung des Geschehens abgegeben. Danach war der Dobermann, seiner kleinen Terrier-Freundin folgend, zwar bei einem Besuch der 60-Jährigen in der Wohnung ihres Sohnes ausgerissen. Doch sie habe beide Tiere durch lautes Schreien zum Stehen bringen können. Erst einige Zeit später habe sie von der Straße einen dumpfen Knall gehört. Auch mehrere Zeugen hatten im Moment des Unfalls keinen Hund in der Nähe gesehen.

Die 2. Zivilkammer ging am Ende zwar davon aus, dass sich der 17-Jährige vor dem gefährlich aussehenden Hund erschreckt und mit Hochgeschwindigkeit die Flucht ergriffen hatte. Allerdings sei der Hund, als der Unfall geschah, dem Jugendlichen schon längst nicht mehr nachgelaufen. Vielmehr sei der Vierbeiner mehrere hundert Meter vor dem Unfallort stehen geblieben. Das Gericht wies die Klage des jungen Mannes gegen die beiden Hundehalterinnen ab.

(RP)
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