Landgericht Duisburg Disko-Schlägerei: Angeklagter will gestehen

Duisburg · Im Januar 2010 soll ein nun Angeklagter mit seinem bereits verurteilten Bekannten einen Mann vor einer Diskothek auf der Börsenstraße lebensgefährlich verletzt haben. Sein Verteidiger sagte am Dienstag vor Gericht, dass sein Mandant zu einem Geständnis bereit sei und bereits 10.000 Schmerzensgeld gezahlt habe.

Der Prozess wegen versuchten Totschlags gegen den mutmaßlichen Schläger aus den USA hat eine spektakuläre Vorgeschichte, bei der es bereits zu einer Verurteilung kam. Der Prozess konnte am Dienstag noch nicht richtig starten, da ein Gutachter nicht anwesend war. Der Verteidiger des Angeklagten überreichte dem Gericht aber bereits eine schriftliche Fassung des Geständnisses und verwies darauf, dass sein Mandat bereits ohne gerichtliche Anordnung Schmerzensgeld gezahlt habe. Dies teilte das Landgericht unserer Redaktion auf Nachfrage mit.

Opfer zettelte in der Diskothek einen Streit an

Im Januar 2010 war es in der Diskothek "Djäzz" in der Börsenstraße zu einer Auseinandersetzung gekommen, die sich vor der Tür zu einer Schlägerei entwickelt. Der jetzt Angeklagte hatte sich zuvor mit einem Bekannten in einem Proberaum für Musiker an der Steinschen Gasse getroffen und Alkohol getrunken. Sein Bekannter, ein Breakdance-Lehrer aus North Carolina, und er gingen am späten Abend des 23. Januars dann in das Lokal "Djäzz". Dort trafen sie auf ihr späteres Opfer und eine Gruppe von Bekannten des Opfers. Die Gruppe hat einem Urteil gegen den Breakdance-Lehrer zufolge die beiden Amerikaner provoziert und geschubst. Der Betreiber der Disko schmiss die Gruppe um das Opfer am 24. Januar kurz nach Mitternacht aus dem Laden.

Drei Wochen Koma als Folge der Schläge und Tritte

Die beiden Amerikaner folgten der Gruppe zu deren Auto. Der Breakdance-Lehrer, der auch Erfahrung in Kampfsportarten besaß, schlug das Opfer nieder und dann mehrfach auf den am Boden liegenden Mann ein. Der nun Beschuldige, hielt die Bekannten des Opfers davon ab, zu helfen. Sein Freund ließ zunächst von dem bewusstlosen Opfer ab, kehrte dann aber zweimal zurück, um ihm gegen den Kopf zu treten. Das Opfer lag nach der Tat zunächst drei Tage im Koma und drei weitere Wochen im künstlichen Koma. Der Stand des Heilungsprozesses wird auch in dem jetzigen Verfahren thematisiert. Der Prozess wird am 3. September fortgesetzt.

Der Breakdance-Lehrer wurde am 1. September 2010 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dem Mann wurde versuchter Totschlag vorgeworfen. Der nun Angeklagte, den die USA im April dieses Jahres an Deutschland ausgeliefert hatten, hatte seinen Bekannten damals belastet. In einem Zivilprozess, der am 10. Juli 2013 endete, wurde der Haupttäter zu einer Schmerzensgeldzahlung von 30.000 Euro verurteilt.

(ac)
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