Duisburg Die Betreuung ist gesichert

Duisburg · Eltern haben ab Donnerstag gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Mit einer Betreuungsquote von 37 Prozent und 3050 Plätzen ist eine Bedarfsabdeckung gewährleistet.

 "Stahlsternchen" heißt der modernste und vermutlich komfortabelste Kindergarten in der Stadt, den im Mai Thyssen in Marxloh in Betrieb genommen hat.

"Stahlsternchen" heißt der modernste und vermutlich komfortabelste Kindergarten in der Stadt, den im Mai Thyssen in Marxloh in Betrieb genommen hat.

Foto: Ralf Hohl

Ab dem 1. August besteht für Eltern von Kindern unter drei Jahren ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Stadt Duisburg, die katholische und die evangelische Kirche, freie und private Träger bieten qualifizierte Kinderbetreuung in Kindertagesstätten für die 8270 Duisburger Kinder an.

Bis Anfang August war eine Quote von 32 Prozent in ganz Nordrhein-Westfalen vorgegeben. Diese wurde nach Angaben des Dezernenten für Familie, Bildung und Kultur, Thomas Krützberg, in NRW nicht ganz erreicht, in Duisburg aber mit 37 Prozent überschritten. "Damit ist der Bedarf vollständig abgedeckt", so Krützberg. Diese Quote sei allerdings nicht durch Qualitätsminderung erreicht worden: "Es handelt sich um ein qualitativ hochwertiges Angebot. Wir wollen in Duisburg eine inhaltliche und pädagogisch wertvolle Betreuung für die Kinder unserer Stadt."

Zwar haben Eltern nun in der Theorie rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, können aber nicht mit einem Platz in ihrer Wunschkita rechnen. "Ein Betreuungsplatz sollte zwar im selben Stadtviertel liegen, eine Fahrzeit von bis zu 25 Minuten ist aber durchaus zumutbar", so die Juristin Janna Beckmann. Eine Schadenersatzklage sei nur sinnvoll, wenn weder ein Platz in einer Kita, noch ein privater Betreuungsplatz vorhanden ist und die Eltern nachweisen können, durch die fehlende Kinderbetreuung ihren Arbeitsplatz zu verlieren. In Duisburg liegen wenige Tage vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen noch keine Klagen vor.

Die Tagespflege hat sich als eine Form der angemessenen Förderung von Kindern und Kita gleichwertigen Einrichtung entwickelt. "Das Verhältnis ist etwa 2000 zu 1000 Plätze. Zwar gehen noch mehr Kinder in Kitas, doch der Trend zur Betreuung bei Tagesmüttern nimmt deutlich zu", sagte Krützberg. Um qualifizierte Tagesmutter zu werden, müssen Bewerberinnen eine Teilnahme an verpflichtenden Qualifizierungsmaßnahmen über 160 Stunden nachweisen können. Sie erhalten eine Ausbildung vom Jugendamt und müssen einen Erste-Hilfe-Kursus absolviert haben. Das Betreuungsgeld von zwischen drei und fünf Euro pro Kind und pro Stunde ist grundsätzlich von den Eltern an die Tageseltern zu zahlen. Die Stundensätze variieren jedoch regional und richten sich unter anderem nach Qualifikationen, Angebot und Betreuungszeiten. Laut einem Ranking der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von November 2012 landete Duisburg auf Platz 16 der günstigsten Großstädte für die städtisch geförderte Kinderbetreuung.

Die Höhe der Beiträge in den Kindergärten, die Eltern monatlich bezahlen müssen, richtet sich nach deren Einkommen, das sie beispielsweise anhand ihrer jüngsten Steuererklärung nachweisen müssen. Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine beitragspflichtige Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege besuchen, gibt es für Geschwisterkinder eine Ermäßigung um 75 Prozent.

Übrigens: Sobald ein Kind seinen dritten Geburtstag feiert, besteht nach einem seit 1996 geltenden Gesetz weiterhin Anspruch auf einen Platz in einer Betreuungseinrichtung.

(RP)
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