Duisburg Dezernentenpensionen: Nun will auch Janssen mehr

Duisburg · Die neue Kämmerin brachte den Stein ins Rollen: Bevor sich Dörte Diemert überhaupt in Duisburg zur Wahl stellte, hat sie ihre späteren Pensionsansprüche verhandelt. Entscheidend dabei sind nämlich die sogenannten "Vordienstzeiten": Knapp 16 Jahre hatte sich Diemert als vorherige Tätigkeiten, unter anderem beim Städtetag, anrechnen lassen. Eine solche Zusicherung war bis dahin in Duisburg völlig unüblich und gab es weder für den OB noch für andere Dezernenten. Sogar vor Gericht hatte sich die Stadt dagegen gewehrt.

Doch jetzt hat man sich von der gängigen Praxis verabschiedet: Der Rat hat am Montag in nicht-öffentlicher Sitzung für fast alle Dezernenten nachträglich wie großzügig die Vordienstzeiten anerkannt. Insgesamt wird der aktuellen Riege des Verwaltungsvorstands der Pensionsanspruch um fast 60 Jahre aufgestockt. Die Folge: Die Stadt wird mehr Geld für die späteren Pensionsfälle zurückstellen müssen.

Was das finanziell im Einzelfall bedeutet, ist kaum vorauszusagen. Die Berechnung der Ruhegehälter ist eine Wissenschaft für sich, es gibt unterschiedliche Wege, auch der Familienzuschlag spielt eine Rolle. Generell gilt: Dezernenten erhalten nach einer Wahlperiode von acht Jahren den Mindestsatz von 35 Prozent ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt, die Höchstgrenze von 71,75 Prozent erreichen sie durch insgesamt 40 anerkannte Dienstjahre. Jedes zusätzliche Jahr bedeutet also 1,79 Prozent mehr und damit bares Geld: Rund 147 Euro, wenn man das B5-Gehalt der neuen Dezernenten von knapp 8200 Euro zugrunde legt.

Beispielrechnung: Umweltdezernent Ralf Krumpholz (Grüne) käme 2021 nach acht Jahren Dienstzeit auf einen Pensionsanspruch von 2870 Euro. Das wäre der Mindestsatz. Jetzt hat ihm der Rat nachträglich 14,89 Jahre als Vordienstzeit anerkannt, seine spätere Pension steigt damit auf 5060 Euro im Monat.

Nicht bei allen Dezernenten fällt die zusätzliche Anerkennung derart ins Gewicht. Denn alternativ folgt die Berechnung auch über die reinen Amtsjahre: Stadtdirektor Reinhold Spaniel beispielsweise hat nach drei Wahlperioden und 24 Jahren die Höchstgrenze erreicht, ob ihm 20 Jahre an vorherigen Tätigkeiten anerkannt werden, spielt dabei keine Rolle.

Ähnlich ist es bei Thomas Krützberg, dessen Beamtenzeit ohnehin voll angerechnet wird: Der Dezernent für Bildung und Kultur ist seit 30 Jahren bei der Stadt beschäftigt, zuletzt zwölf Jahre als Jugendamtsleiter.

Der neue wie großzügige Umgang mit den Pensionsansprüchen im Duisburger Rathaus weckt sogar Begehrlichkeiten bei denen, die längst ausgeschieden sind: Karl Janssen, von 2005 bis 2013 Kulturdezernent, fordert jetzt über seinen Anwalt ebenfalls die nachträgliche Anerkennung seiner Vordienstzeiten bei der Stadt Kleve ein.

Sein Anwalt Dirk Buttler, früher selbst Dezernent in Oberhausen, sieht in dem Ratsbeschluss von Montag eine "nicht akzeptable Ungleichbehandlung." In einem Brief an OB Link weist er zudem daraufhin, dass der Ratsbeschluss für einige der Beigeordneten nur auf einer "Kann"-Regelung beruht, zu der die Stadt rechtlich nicht verpflichtet ist. Zudem hält Buttler den vom Innenministerium geforderten "Funktionalzusammenhang" für die Anerkennung für "nicht unstreitig". Bedeutet: Fraglich ist, ob die vorherigen Tätigkeiten einiger Dezernenten überhaupt in dem notwendigen Zusammenhang mit ihrem jetzigen Amt stehen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort