Duisburg Der weite Weg zum Fest

Duisburg · Strenge Sicherheitsauflagen machen den Veranstaltern von Festen und Feiern das Leben schwer. "Soul am See" wird es im nächsten Jahr nicht mehr geben. Aber auch andere Partys stehen auf der Kippe.

Ein Fest im Grünen mit krosser Bratwurst, ein bis zwei Bierständen und guter Musik sollte es werden. Gemeinsam mit der Nachbarschaft wollten die Kleingärtner des KGV am Heidberg in Ungelsheim ihr traditionelles Sommerfest begehen. Doch in diesem Jahr verdarb eine städtische Institution den Gärtnern den Spaß – das Ordnungsamt. Nach der Loveparadekatastrophe zeigen sich die Behörden im Umgang mit Veranstaltungsgenehmigungen übersensibel und sorgen somit für viel Ärger und Stress bei der Bevölkerung.

"Das Ordnungsamt und die Stadt haben nach der Loveparade keine neuen Richtlinien für Kleinveranstaltungen festgelegt", erklärt Frank Kopatschek, Stadt-Pressesprecher. "Doch auf die Umsetzung der alten Richtlinien wird stärker geachtet als zuvor."

Zur Umwandlung gezwungen

Weil man in Ungelsheim von dieser strikteren Überwachung gehört hatte, beschloss man sich in diesem Jahr erstmalig die Genehmigung für das Sommerfest einzuholen. Was folgte war aus Sicht der Veranstalter ein undurchsichtiges Wirrwarr aus Formularen, Behördengängen und völlig überzogenen Forderungen. "Wir waren schließlich gezwungen, unser Sommerfest in eine Privatveranstaltung umzuwandeln. Wir hätten gerne mit der Nachbarschaft gefeiert, aber wir haben es nicht eingesehen, für eine Party mit vielleicht 100 Gästen detaillierte Lage- und Fluchtpläne zu zeichnen. Das kann es dann doch auch nicht sein", so Friedel Marten, erster Vorsitzender des Kleingartenvereins.

Ähnliche Probleme haben derzeit viele Duisburger, die versuchen, kleine Veranstaltungen mit Publikumsverkehr zu beantragen. Neben den anfallenden Gebühren, die kleine Vereine oder Einzelpersonen kaum aufbringen können, erwartet auch sie ein Dschungel aus Auflagen und Formularen. Am Anfang des Genehmigungsverfahrens steht der Gang zum Ordnungsamt. Je nach Ort und Größe des Events werden unterschiedliche Auflagen erteilt. Über die Einzelheiten informiert das Amt nur im persönlichen Gespräch. Einige Richtlinien sind jedoch allgemeingültig:

Gestaltungsantrag Jeder Organisator, der auf seinem Fest Alkohol ausschenken oder mit Musik unterhalten will, muss einen sogenannten Gestattungsantrag stellen. Neben Informationen über die Art der Veranstaltung fordert dieser Antrag als Anlage den bereits genannten Lage- und Stellplan mit eingezeichneten Flucht- und Rettungswegen.

Ausnahmegenehmigung Außerdem benötigt der Veranstalter, sofern er Musik abspielen möchte, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimissionsschutzgesetz und – wenn die Feier länger als bis 22 Uhr gehen soll – eine Ausnahmegenehmigung vom Schutz der Nachtruhe.

Nutzungserlaubnis Abhängig vom Veranstaltungsort muss zusätzlich eine Nutzungserlaubnis für die Fläche und gegebenenfalls eine Genehmigung des Amtes für Baurecht nachgewiesen werden.

Trotz des komplizierten Verfahrens hält Kopatschek den Ärger der Betroffenen für übertrieben: "Bis jetzt sind alle Anträge, die eingegangen sind, auch genehmigt worden." Allerdings, so räumt er ein, ließe sich möglicherweise der eine oder andere Veranstalter von dem Verfahren abschrecken.

(th)
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