Duisburg Darum kann der OB die Wahl erzwingen

Duisburg · Viel Unverständnis macht sich seit Mitte der Woche in Duisburg breit, weil OB Link quasi im Alleingang entschieden hat, dass die Duisburger im September ein neues Stadtoberhaupt - bzw. ihn - wählen sollen.

Duisburg: Darum kann der OB die Wahl erzwingen
Foto: Christoph Reichwein

Das Vorgehen von Sören Link könnte durchaus reizvoll für alle Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen sein, die gerade Oberwasser haben und unsicher sind, ob das auch so bleibt. Sie treten dann wie Link von ihrem Amt zurück, machen den Weg frei für Neuwahlen und lassen sich selbst wieder als Spitzenkandidat aufstellen. Sie werden dann ganz selbstbewusst Wahlkampf machen und mit ihren Erfolgen die Wähler für sich einnehmen. Geht das wirklich so einfach? Ist das im Sinne der Demokratie? Wie jeder Arbeitnehmer hat auch ein Oberbürgermeister das Recht, zu kündigen, sei es aus persönlichen Gründen oder aus taktischen. Er kann gegenüber der Kommunalaufsicht seinen Schritt begründen, muss es aber nicht.

Ein Arbeitnehmer, der sich freiwillig entscheidet, zu gehen, und dann seinem Arbeitgeber eine neue Bewerbungsmappe vorlegt, macht sich besser keine Hoffnung, dass er von ihm wieder eingestellt wird. Bei einem OB ist das anders, weil das Landeswahlgesetz hier Spielraum lässt. Der OB muss lediglich "kündigen" und die zuständige Bezirksregierung (in unserem Fall die in Düsseldorf) darum bitten, einen Wahltermin festzulegen. Links Vorschlag, aus Kostengründen den Tag der Bundestagswahl zu nehmen, ist da durchaus plausibel.

Sören Link wurde - bei Berücksichtigung der Wahlbeteiligung - 2012 mit dem schlechtesten Ergebnis ins Amt gewählt, das je ein hauptamtlicher Duisburger Oberbürgermeister bekam. Obwohl damals die Stimmung gegen Adolf Sauerland und damit für die örtliche CDU denkbar schlecht war, benötigte er zwei Wahlgänge. Am Tag der Stichwahl hätten knapp 365.000 Duisburger ihr Kreuzchen machen dürfen, doch nur rund 90.000 taten es auch. Von ihnen gaben zwar rund 65.800 Sören Link ihre Stimme (macht 72 Prozent der Wähler). Aber das waren zugleich nur 18 Prozent der Wahlberechtigten.

Den Makel, ein Minderheiten-OB zu sein, will er im September offenbar los werden. Er setzt darauf, dass die hohe Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl zu seinem Vorteil sein wird. Zumindest argumentiert er, dass ihm "die Stärkung der Demokratie in Duisburg" am Herzen liege. "Die Zusammenlegung von Bundestag- und OB-Wahl bietet die realistische Chance für eine signifikant höhere Wahlbeteiligung - und damit auch ein deutliches Mehr an Bürgermitwirkung", hatte er bei seiner persönlichen Erklärung am Donnerstag im Rathaus gesagt. Gestern versammelte er dort die Spitzen der Parteien/Fraktionen und erläuterte ihnen seine Entscheidung. Vermutlich hat er dabei wie schon in seiner Erklärung am Vortag versichert, dass es ihm um die Interessen der Stadt gehe und dass die Zusammenlegung auf den 24. September hilft, Kosten zu sparen. Dies bestreiten seine politischen Gegner nicht einmal.

Sie bezweifeln allerdings sehr, dass dieser Betrag so hoch ist, wie es der OB behauptet hatte. Er hatte gesagt, dass eine separate OB-Wahl bis zu 500.000 Euro koste, nicht aber, um welchen Betrag die Kosten für die Bundestagswahl durch die Zusammenlegung steigen. Links politische Gegner lassen dies bereits ausrechnen. Gewählt wurde Sören Link vor fünf Jahren bis 2018. Seine Entscheidung bedeutet demnach, dass er sich ein gutes halbes Jahr vor Vertragsende zur Wahl stellt. Bleibt er nach dem 24. September OB, so bleiben ihm dann sieben Jahre "Regierungszeit", weil Kommunal- und OB-Wahlen in NRW künftig an demselben Tag stattfinden sollen und der nächste Stadtrat erst in 2020 für fünf Jahre gewählt wird.

(RP)
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