Duisburg Darauf ist beim Ferienjob zu achten

Duisburg · Experten geben rechtliche Tipps für Unternehmen.

Zeitung austragen, Nachhilfe geben, Supermarktregale einräumen - Jugendliche verdienen sich mit den unterschiedlichsten Arbeiten etwas Geld nebenher. Die Sommerferien sind eine gute Gelegenheit, bei einem Ferienjob jetzt gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Nicht nur Geld zu verdienen, sondern zugleich Berufsfelder, hiesige Firmen und die Chancen, dort der Nachwuchs von Morgen zu werden, kennenzulernen.

"Im vollgepackten Schulalltag bleibt kaum Zeit für Praktika. Dabei sind sie und eben auch Ferienjobs eine sehr gute Gelegenheit, dass sich beide Seiten - Unternehmen und potenzieller Nachwuchsmitarbeiter - kennen lernen. Insbesondere praktisch begabte Jugendliche, die kein Abitur, sondern eine duale Ausbildung anstreben, bekommen so einen Fuß in die Tür", sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands.

Aus Schmitz' Sicht ist ein Ferienjob die perfekte Lösung, um einem Dilemma zu entkommen: Schüler einerseits bemängeln fehlende Berufsperspektiven und Unternehmen andererseits fehlende Qualifikationen bei ihren Bewerbern. "Wenn sich beim Ferienjob beide Seiten schätzen gelernt haben, ist das besser als jede Bewerbung auf dem Papier", sagt Schmitz.

Schmitz und das Juristenteam des Unternehmerverbandes beraten die Mitgliedsfirmen auch im Arbeitsrecht. Deshalb gibt er einige rechtliche Hinweise, was die Firmen bei der Beschäftigung von Schülern oder Studenten in den Ferien beachten müssen. Schmitz: "Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr sind kleinere Jobs von bis zu zwei Stunden am Tag erlaubt, etwa Zeitung austragen oder Nachhilfe geben. Wichtig ist, dass die Arbeit nicht gesundheitsgefährdend ist und die Eltern ihre Zustimmung geben." Bei Jugendlichen ab 15 Jahren seien Arbeiten bis zu acht Stunden pro Werktag erlaubt. "Wichtig ist, dass bis zur Vollendung der Vollschulpflicht der Ferienjob auf maximal 40 Stunden pro Woche und vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleibt." Insgesamt, so der Rechtsanwalt, darf höchstens an 20 Ferientagen gearbeitet werden. "Auf gar keinen Fall erlaubt sind Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit. Dasselbe gilt für gefährliche und schwere Tätigkeiten."

Anders gestaltet sich laut Schmitz die Situation ab dem 18. Lebensjahr. Oberstufenschüler oder Studenten seien bei Ferienjobs freier, denn mit Beginn der Volljährigkeit gebe es kaum noch Einschränkungen.

(cobr)
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