Duisburg Cremer zu Schadensersatz verurteilt

Duisburg · Die vierte Kammer für Handelssachen am Duisburger Landgericht hat gestern entschieden: Ex-Gebag-Vorstand Dietmar Cremer haftet für das Küppersmühlen-Desaster. Ihm drohen nun Millionenforderungen.

Das verdienen die Vorstände in Duisburg
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Dietmar Cremer hatte den Stein selbst ins Wasser geworfen: Mit seiner Klage auf Zahlung ausstehender Pensionsgelder begannen die juristischen Auseinandersetzungen zwischen ihm und seinem früheren Arbeitgeber, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gebag. Monatlich bekam er 18 800 Euro überwiesen, bis die Gebag im Mai 2012 die Pensionszahlungen einstellte.

Rund 112 000 Euro fehlten Cremer bereits auf dem Konto, als seine Klage eingereicht wurde. Gestern nun wurde seine Klage vom Landgericht abgewiesen. Schlimmer noch: Die vierte Kammer für Handelssachen entschied, dass die Gebag grundsätzlich Anspruch darauf hat, mit ihren Schadensersatzforderungen aus dem Küppersmühlen-Desaster aufzurechnen. Diese Ansprüche sind deutlich höher als Cremers Pension.

Rund 5,75 Millionen Euro wurden dabei zunächst genannt. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gericht in seinem gestrigen Urteil Cremer auch keinen Sozialschutz zuerkennt. Gewöhnlich verbleiben verurteilten Schuldnern sogenannte Pfändungsfreigrenzen — sie dürfen zumindest so viel von ihrem Einkommen behalten, wie sie nach bestimmten Sätzen zum Leben brauchen. In diesem Fall habe Cremer allerdings "grob fahrlässig" gehandelt, heißt es in der Urteilsbegründung. In diesem Zusammenhang ist von "Sorglosigkeit im Umgang mit dem Vermögen der Gesellschaft" die Rede. Cremer habe durch sein "treuwidriges" Verhalten selbst dafür gesorgt, dass nach Auffassung des Gerichts kein Pfändungsschutz in Betracht kommt.

Obwohl die Rahmenbedingungen nicht geklärt waren, hatte der Gebag-Vorstand es versäumt, die Bauverpflichtung für die Erweiterung der Küppersmühle bis Anfang März 2009 zu widerrufen. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte aber nur grünes Licht für den Fall gegeben, dass die Finanzierung lückenlos steht.

Das Gericht hat gestern nur grundsätzlich festgestellt, dass Cremer Schadensersatz leisten muss. Die genaue Höhe müsste durch einen gesonderten Entscheid festgesetzt werden. Wie berichtet droht Marianne Wolf-Kröger ähnliches Ungemach. Sie hatte gegen ihre fristlose Kündigung geklagt. Auch der ehemalige Duisburger Planungsdezernent und nebenamtliche Geschäftsführer der Gebag, Jürgen Dressler, sieht sich Schadensersatzforderungen ausgesetzt.

Dressler setzte sich zur Wehr und erstattete seinerseits Anzeige gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der Gebag, Friedrich Prüssmann. Prüssmann habe sich während der nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzung im Februar 2009 Entscheidungshilfe bei der SPD geholt.

(RP/rl)
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