Duisburg Cremer-Prozess startet „richtig“ im April

Duisburg · Das Verfahren um den ehemaligen Gebag-Chef, der ursprünglich nur seine Pensionsansprüche einklagen wollte, wird umfassend ab dem 10. April fortgesetzt. Dann geht es nicht nur um Akten, es werden auch Zeugen befragt.

Duisburg: Das sind die Problemkinder
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Der "Beschluss", den am Dienstag der Vorsitzende Richter der Kammer für Handelssachen am Landgericht Duisburg verkündete, war ganz kurz und für juristische Laien zunächst unverständlich: Der Kläger habe von einem Urkundsverfahren Abstand genommen. Das Verfahren wird nun als regulärer Zivilprozess fortgesetzt. Nächster Termin ist der 10. April.

Dahinter verbirgt sich Brisantes: Der frühere Gebag-Vorstandschef Dietmar Cremer, der zum Jahresende 2011 im Alter von 63 Jahren "in Rente ging", hatte die Gebag auf Fortsetzung seiner Pensionszahlungen verklagt. Die Gebag hatte Cremer nur bis einschließlich Mai 2012 monatlich 18 800 Euro Rente überwiesen. Danach wurden die Pensionszahlungen eingestellt. Die Begründung: Der Gebag stünden erhebliche Beträge an Schadensersatzforderungen an Cremer wegen des bodenlosen finanziellen Desasters mit dem Erweiterungsbau Küppersmühle zu. Cremer hatte bei Gericht dagegen nur auf seinen Aufhebungsvertrag hingewiesen, wonach ihm 75 Prozent seiner letzten Bezüge zugesprochen worden waren.

Schlechte Aussichten für Cremer

Am 11. Dezember befasste sich das Landgericht im Rahmen des erwähnten "Urkundsverfahrens" mit Cremers Klage gegen die Gebag. Bei einem solchen Verfahren werden nur schriftliche Erklärungen wie Verträge oder eben Urkunden berücksichtigt. Der Vorteil eines solchen Verfahrens besteht darin, dass es in vergleichsweise kurzer Zeit abgeschlossen werden kann.

Doch der Vorsitzende Richter ließ bereits damals in der Verhandlung durchblicken, dass Cremer kaum Aussicht hat, Pensionsansprüche in einem solch kurzen Verfahren durchzusetzen. Im Gegenteil: Der Richter ließ keinen Zweifel daran, dass der frühere Gebag-Vorstandschef Aufsichtsratsbeschlüsse nicht ausgeführt habe oder ignorierte. Konkret wies der Richter in der Verhandlung am 11. Dezember auf einen Aufsichtsratsbeschluss vom 27. Februar 2009 hin.

Damals hatte das Kontrollgremium der Fortführung des Museumserweiterungsbaus nur unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Dazu gehörte, dass die Frage der Vorzugssteuerabzugsberechtigung mit dem Finanzamt geklärt sein müsse. Akzeptiert wurde vom Aufsichtsrat auch, dass stattdessen Sponsoren mögliche Finanzierungslücken füllen können. Doch weder ließ sich das Finanzamt erweichen, noch fanden sich die erhofften Sponsoren. Spätestens an diesem Punkt hätte Cremer, so deutete es der Richter in seiner Einschätzung bereits damals an, die Reißleine ziehen müssen.

Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung am 11. Dezember wörtlich gesagt: "Das ist nach meinem Dafürhalten eine wesentliche Pflichtverletzung." Die große Frage wird ab April wohl sein, ob die Gebag, die wegen des gescheiterten Museumserweiterungsbau in die Schieflage geraten war, gegen Cremer Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe geltend machen kann. Für den einstigen Spitzenverdiener geht es um die finanzielle Existenz. Möglicherweise gerät im April aber auch der Aufsichtsrat der Gebag ins Kreuzfeuer sowie die beiden ebenfalls ehemaligen Geschäftsführer Wolf-Kröger und Dressler. Dietmar Cremer war am Dienstag bei der Verkündigung des richterlichen Beschlusses nicht anwesend.

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