Regel gilt nicht nur für den Weihnachtsmarkt Duisburg führt Maskenpflicht in der Innenstadt wieder ein

Duisburg · Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem die Wiedereinführung der Maskenpflicht in der City vor.

 Ab Freitag gilt in der Duisburger Innenstadt wieder die Maskenpflicht.

Ab Freitag gilt in der Duisburger Innenstadt wieder die Maskenpflicht.

Foto: Christooph Reichwein/Christoph Reichwein

Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 19. November, und führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein. „Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Duisburg.

Öffentlichen Außenbereichen komme ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht seien, Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisten. Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergebe sich daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befänden, die gerade in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken oder zum Flanieren aufgesucht würden, so die Stadt.

„Verstärkt wird dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach, insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken, aufhalten“, heißt es.

Die Erkenntnisse seit Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 11. November hätten zudem gezeigt, dass er weitaus stärker besucht wurde als erwartet. Entgegen der ursprünglichen Planung lasse sich infolge des Andrangs in den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.

Die neue Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November, wie folgt: montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr, freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger Innenstadt. Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.

Die Stadt Duisburg hat am Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund 80 Prozent davon waren Booster-Impfungen. Aufgrund der großen Nachfrage, aus der sich entsprechend lange Wartezeiten ergeben haben, hat die Stadt Duisburg weitere Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert. Neben den Booster-Impfungen werden an den Impfstationen auch weiterhin Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.

"Das Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit voller Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir unser Impfangebot ausbauen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter dabei unterstützen können, gemeinsam die vierte Welle zu brechen. Der Blick auf die Intensivstationen, ob in Duisburg oder anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es für den Kampf gegen Corona kein anderes wirksames Mittel gibt, als eine Impfung", sagt Duisburgs Krisenstabsleiter und Stadtdirektor Martin Murrack.

(dab)
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