Wie sich die Fallzahlen in Duisburg auf die Bezirke verteilen Hamborn hat die höchste Sieben-Tages-Inzidenz

Duisburg · Die Stadt Duisburg hat am Dienstag erstmals Zahlen veröffentlicht, wie sich die Sieben-Tage-Inzidenz auf die sieben Stadtbezirke verteilt. Die Inzidenz gibt an, wieviel Neuinfektionen es in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gegeben hat.

 In Duisburg gilt eine Maskenpflicht in Einkaufsstraßen und auch um die Schulen herum.

In Duisburg gilt eine Maskenpflicht in Einkaufsstraßen und auch um die Schulen herum.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Stadtweit lag die Inzidenz am Dienstag bei 224,0 – deutlich niedriger als noch am Montag, wo sie bei 244,6 gelegen hatte. In der 48. Kalenderwoche (23. bis 29. November) lag sie bei durchschnittlich 243,6. Die Verteilung zwischen den Stadtbezirken stelle sich „weitgehend stabilisiert“ dar so die Stadt. Im Süden seien durch Ausbrüche in Einrichtungen der Altenpflege erhöhte Fallzahlen zu beobachten. Gleiches gelte für Homberg/Ruhrort/Baerl, wobei hier auch die kleinere Einwohnerzahl zu berücksichtigen ist, weil gerade dann durch vergleichbar kleinere Ereignisse größere Auswirkungen in den Sieben-Tages-Inzidenz festzustellen seien. Erste längere Beobachtungszeiträume könnten hier eine bessere Einschätzung geben, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Insgesamt sein die Fallzahlen im Vergleich zur Vorwoche wieder leicht angestiegen.

Die Sieben-Tages-Inzidenz vom 23. bis 29. November für die Stadtteile im Einzelnen: 1. Hamborn Inzidenz 287,9/absolute Fallzahl: 217, 2. Süden 271,3 (198), 3. Meiderich/Beeck 268,2 (195), 4. Walsum 246,3 (124), 5. Homberg/Ruhrort/Baerl 218,2 (89), 6. Rheinhausen 208,3 (163), 7. Mitte 195,0 (213).

Die Stadt weist daraufhin, dass neben den Änderungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes in Duisburg zusätzlich folgendes gilt: Die Pflicht zum Tagen einer Maske in bestimmten Bereichen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie in einem Radius von 150 Metern für Lehrer, Erzieher, Schüler, Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter um die besuchte Schule. Auch sei wie bisher schon die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen weiterhin in der Zeit zwischen 17 Uhr bis 9 Uhr morgens untersagt.

(mtm)
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