Geschlossene Schulen Welche Kinder in Duisburg jetzt Anspruch auf Notbetreuung haben

Duisburg · Geschlossene Schulen und Kitas bringen viele Eltern in Duisburg in Bedrängnis. Einige Berufsgruppen haben allerdings Anspruch auf eine Notbetreuung. Welche das sind – und wie das Betreuungsangebot funktionieren soll.

Corona Duisburg: Schulen geschlossen - Kinder haben Anspruch auf Betreuung
Foto: dpa/Robert Michael

Die Landesregierung hat beschlossen, dass bis zum Ende der Osterferien alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen bleiben. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag  selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zu Schule schicken. Die Schulen stellen noch Montag und Dienstag die Betreuung sicher. Ab Mittwoch gilt dann allerdings der Notfallfahrplan, der nur noch die Betreuung von Kindern von Eltern vorsieht, die besonderen Berufsgruppen angehören. Welche Berufsgruppen das sind und wie die Notbetreuung organisiert wird, erläutern wir im Folgenden:

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung? Anspruch auf Notbetreuung haben in Duisburg doppelt in Schlüsselberufen berufstätige Elternpaare sowie berufstätige Alleinerziehende, die in folgenden sogenannten kritischen Infrastruktursektoren beschäftigt sind:

  • 1. Sektor Energie Gemeint sind hier Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) – insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  • 2. Sektor Wasser und Entsorgung Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

3. Sektor Ernährung, Hygiene Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

  • 4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation Insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  •  5. Sektor Gesundheit Insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  • 6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen Insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
  • 7. Sektor Transport und Verkehr Insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr, Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
  • 8. Sektor Medien Insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
  • 9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind  Gesetzgebung/Parlament
  • 10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.     Der Betreuungsbedarf ist in jedem Fall über ein Formular zu belegen, das der Arbeitgeber unterschreiben muss. Das Formular steht im Internet unter der Adresse www.duisburg.de zum Download bereit.

Wie wird die Betreuung organisiert? Schulen in Duisburg halten zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen  eine Notbetreuung für die Klassen eins bis sechs vor. Dabei werden die Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband für Schüler der eigenen Schule eingerichtet und sollen nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen. Die Betreuungszeiten erstrecken sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule einschließlich einer Ganztagsbetreuung stattfinden würde. Die Eltern sind verpflichtet, für die Verpflegung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Der Transport zu den Schulen muss ebenfalls von den Eltern selbstständig übernommen werden.   Die Notbetreuung bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Eine entsprechende Bescheinigung auf Unabkömmlichkeit des Elternteils in ihrer konkreten Tätigkeit   muss der Schulleitung vorliegen, damit der Schüler in eine Notgruppe aufgenommen werden kann. Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie nicht am Coronavirus erkrankt sind oder sein könnten.   Kitakinder sollen ab Mittwoch in Notgruppen der jeweiligen städtischen Einrichtung betreut werden.

Was passiert, wenn die Kapaizitäten ausgereizt sind?

Die Stadt hat angekündigt, Kita-Beiträge zurückzahlen zu wollen. Das gelte für alle Eltern, deren Kinder derzeit kein Notbetreuungsplatz angeboten werden kann. „Für die von der Schließung betroffenen Eltern entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt“, sagte Oberbürgermeister Sören Link. Beide Erstattungen werden, so der Rat für die Erstattung stimmt, am Ende der Schließzeit bearbeitet. Von sofortigen Anträgen bittet das Jugendamt abzusehen. Inwieweit nach der Schließung von Grundschulen auch eine Erstattung der Beiträge für die Betreuung im offenen Ganztag möglich ist, wird derzeit geprüft.

(th)
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