Tragödie in Duisburg Gericht spricht sich für Einstellung von Loveparade-Prozess aus

Duisburg/Düsseldorf · Der Loveparade-Prozess könnte ohne ein Urteil zu Ende gehen. Das Gericht hat eine Einstellung vorgeschlagen. Strittig ist, ob Geldauflagen gegen die Angeklagten verhängt werden und wer die Prozesskosten trägt.

 Tausende Besucher drängen sich auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg (Archivfoto).

Tausende Besucher drängen sich auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg (Archivfoto).

Foto: dpa/Erik Wiffers

Im Loveparade-Strafprozess hat das Landgericht Duisburg eine Einstellung des Verfahrens gegen die zehn Angeklagten vorgeschlagen. Der Prozess würde damit ohne Urteil beendet. Das wurde am Mittwoch aus dem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte. Die Staatsanwaltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten in Frage komme, berichteten mehrere Anwälte. Dies wollten die Verteidiger nicht akzeptieren.

Das Gericht habe dagegen angedeutet, dass einige Angeklagte aus seiner Sicht ohne und einige mit einer Geldauflage zu rechnen hätten. Teilnehmer nannten die Gesprächsatmosphäre „sachlich“ und „professionell“.

Gericht und Staatsanwaltschaft wollten sich am Mittwoch zunächst nicht zu Inhalten des Rechtsgesprächs äußern. Am Donnerstagmittag will der Vorsitzende Richter die wesentlichen Inhalte des Gesprächs während der Hauptverhandlung wiedergeben. Nach einer Mittagspause sollte das Gespräch am Mittwochnachmittag fortgesetzt werden.

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Nebenklage-Anwalt Julius Reiter sagte, es gehe nun darum, mit dem Einstellungsbeschluss die Grundlage zu schaffen für Schadenersatzansprüche etwa gegen Stadt und Land. „Wir wissen, wie schwer es ist, die strafrechtliche Verantwortung eines Einzelnen zu bestimmen und zu sühnen“, sagte Reiter.

Das Gespräch fand - wie üblich bei Rechtsgesprächen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es nahmen nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, drei Staatsanwälte und drei Richter daran teil.

Grundsätzlich ging es in dem Rechtsgespräch um eine Bestandsaufnahme des bisherigen Verfahrens und darum, wie es weitergehen kann. Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte für jeden einzelnen der zehn Angeklagten zustimmen. Möglich ist auch, dass das Verfahren für einen oder mehrere Angeklagte eingestellt wird, für andere aber bis zu einem Urteil weiterläuft. Allerdings droht am 27. Juli 2020 die Verjährung. Ein Gerichtssprecher sagte, der Prozess werde auch im Fall einer Einstellung noch mehrere Wochen andauern.

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Foto: dpa, rwe

In dem Strafprozess hat das Gericht bisher in 13 Monaten 96 Verhandlungstage absolviert und 58 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, könnten noch bis zu 575 Zeugen gehört werden, hatte das Gericht den Anwälten zufolge in Aussicht gestellt.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.

Die Mitarbeiter des Veranstalters sollen ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant haben. Mitarbeiter der Stadt sollen die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt haben. Alle zehn Angeklagten sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

(kess/mba/dpa/AFP)
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