Schüsse und Hupkonzert Polizei stoppt Hochzeitsgesellschaft in Duisburg
Duisburg · Gleich zweimal an einem Tag musste die Duisburger Polizei zu Vorfällen bei Hochzeiten ausrücken: In einem Fall kam es zu einem sehr lauten Autokorso, im anderen fielen sogar Schüsse.
Weil am Samstag ein Autokorso um 22.20 Uhr auf der Friedenstraße ein Hupkonzert veranstaltete und andere Verkehrsteilnehmer ausbremste, verständigte ein Augenzeuge die Polizei. Als die Beamten eintrafen, fuhren etwa zwölf Fahrzeuge auffallend langsam und mit eingeschaltetem Warnblinklicht entlang der Musfeldstraße, während sich die Insassen aus den geöffneten Seitenfenstern und Schiebedächern lehnten.
Als die syrische Hochzeitsgesellschaft die Kremerstraße erreichte, beobachteten Zivilbeamte einen grauen BMW 735i, der eine rote Ampel missachtete, um den Anschluss an den Konvoi nicht zu verlieren. Als die Beamten den Fahrer (25) kontrollierten, stellte sich heraus, dass er keinen gültigen Führerschein besitzt. Gegen ihn und den Beifahrer, bei dem es sich um den Halter (42) des BMW handelt, leiteten die Beamten Strafverfahren ein. Weil drei weitere Hochzeitsgäste und Fahrzeugführer den Polizisten ebenfalls keinen gültigen Führerschein vorzeigen konnten und ein 18-Jähriger zudem noch einen nicht zugelassenen und unversicherten Pkw fuhr, müssen auch sie mit einer Anzeige rechnen. Die Beteiligten beschwerten sich allerdings vor Ort über den Einsatz der Polizei.
Am gleichen Tag waren zuvor bereits mehrere Streifenwagen gegen 13 Uhr zur Steigerstraße ausgerückt. Zwei Augenzeuginnen (34, 36) beobachteten, wie von einem Gast einer türkischen Hochzeitsgesellschaft mit einer Pistole Schüsse in die Luft abgegeben wurden. Als die verständigten Beamten eintrafen, befanden sich etwa 50 Hochzeitsgäste vor Ort. Obwohl die Polizisten mehr als zehn Patronenhülsen auffanden, habe niemand Schüsse wahrgenommen. Die Ordnungshüter durchsuchten mehrere Fahrzeuge und Personen, konnten aber keine Pistole finden. Die Polizisten stellten die Hülsen sicher und leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.



