Fall aus Dinslaken in Duisburg vor Gericht Pflegerin soll Senior mit Schmerzmittel getötet haben - Mordanklage

Duisburg/Dinslaken · Im Fall einer Pflegehelferin, die in Dinslaken einen 87-Jährigen mit Schmerzmitteln getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage wegen Mordes erhoben. Die Frau soll dem Rentner nach einem Sturz eine Überdosis verabreicht haben.

 Vor dem Landgericht Duisburg (Archivbild) wird demnächst die Mordanklage gegen die gebürtige Polin verhandelt.

Vor dem Landgericht Duisburg (Archivbild) wird demnächst die Mordanklage gegen die gebürtige Polin verhandelt.

Foto: Christoph Reichwein (REI)/Reichwein, Christoph (crei)

Die Hauptverhandlung beginne am 13. November vor dem Landgericht Duisburg, sagte Staatsanwalt Garip Günes-Böhm am Dienstag auf Anfrage.

Die 32 Jahre alte Beschuldigte, eine gelernte Frisörin mit polnischer Staatsangehörigkeit, war im Dezember 2016 sechs Tage im Haushalt des demenzkranken Seniors und seiner Ehefrau beschäftigt, als beide stürzten und ins Krankenhaus kamen. Während die Ehefrau noch am selben Tag wieder nach Hause konnte, starb der Mann einen Tag später.

Eine Untersuchung ergab, dass der 87-Jährige an einer Überdosis eines nicht ärztlich verordneten Schmerzmittels gestorben war. Auch im Blut der Ehefrau konnte das Mittel nachgewiesen werden. Die Anklage wirft der Beschuldigten daher auch gefährliche Körperverletzung vor.

Die 32-Jährige streitet laut Staatsanwaltschaft die Taten ab. Sie sage, sie habe das Mittel nicht verabreicht.

Die Frau war im März 2018 in Baden-Württemberg festgenommen worden. Im dortigen Aitrach hatte sie ebenfalls als häusliche Pflegekraft eine 92-Jährige betreut. Nachdem diese gestürzt war, wurde auch dort der Gehalt des in diesem Fall ärztlich verordneten Schmerzmittels im Blut der Seniorin untersucht. Es sei jedoch nur eine ganz geringe Menge festgestellt worden, sagte Günes-Böhm.

Die Ursache für den Sturz in Aitrach habe nicht ermittelt werden können. Ein Tatverdacht habe sich daher nicht bestätigt. Eine hohe Konzentration des Mittels sei aber damals bei der Beschuldigten im Blut festgestellt worden. „Es spricht einiges dafür, dass sie es selbst konsumiert hat.“ Hinweise auf weitere Taten erhielten die Ermittler nicht.

(dpa/hpaw)
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