Kontrollen in Düsseldorf Ordnungsdienst erwischt dutzende Freier und Huren im Sperrbezirk

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienst (OSD) hat einige Nächte im Sperrbezirk an der Charlottenstraße kontrolliert. 14 Freier, 27 Prostituierte und 70 mutmaßliche Freier wurden erwischt und bekommen jetzt Post vom Ordnungsamt.

 Die Charlottenstraße bei Tag (Archivbild). Hier ist Sperrbezirk - Prostitution ist daher verboten.

Die Charlottenstraße bei Tag (Archivbild). Hier ist Sperrbezirk - Prostitution ist daher verboten.

Foto: Anne Orthen (ort)/Orthen, Anne (ort)

Zwölf Mitarbeiter des OSD kontrollierten in den Nächten vom 15. Mai bis 18. Mai (Mittwoch bis Samstag) jeweils von 21 bis 5 Uhr. Sie waren besonders auf der Suche nach Freiern, da diese laut Stadt „aufgrund ihrer Nachfrage das illegale Geschäft mit der Straßenprostitution im Sperrbezirk möglich machen“.

14 Männern konnte laut Stadt nachgewiesen werden, dass sie im Sperrbezirk Kontakt zu Prostituierten „zum Zweck der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt“ hatten. Das ist laut Düsseldorfer Straßenordnung verboten. Wer dagegen verstößt, zahlt beim ersten Mal 250 Euro Bußgeld - beim zweiten Mal bereits das doppelte. Die Maximalstrafe liegt bei 1000 Euro Geldbuße. Besonders pikant: Die Freier bekommen Post nach Hause – einen Anhörungsbogen und einen Flyer des Gesundheitsamts zum Thema Prävention bei ansteckenden Krankheiten.

70 Männer müssen ein Bußgeld wegen "unnützen Umherfahrens" zahlen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung. Die Männer seien vom OSD beobachtet worden, wie sie mindestens dreimal im Sperrbezirk umherfuhren, obwohl nachweislich freie Parkplätze zur Verfügung standen. Dafür gibt es 20 Euro Verwarngeld. Wiederholungstäter würden strenger bestraft, betont die Stadt, und verweist auf einen besonders hartnäckigen "Cruiser", einen Rentner vom Niederrhein. Er wurde 2018 vom Amtsgericht zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg verurteilt.

Die Mitarbeiter des OSD erwischten außerdem 27 Prostituierte, die im Sperrbezirk ebenfalls nicht tätig werden dürfen. Nun werde überprüft, wie häufig sie in den vergangenen drei Monaten gegen die Regel verstoßen haben, so die Stadt. Waren es drei Mal oder öfter, wird die Sache der Polizei übergeben. Dann drohen Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort