Duisburg Bewährung für Taxifahrer

Duisburg · Wegen fahrlässiger Tötung musste sich gestern ein 24-jähriger Taxifahrer vor dem Amtsgericht verantworten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Außerdem muss er ein Bußgeld von 200 Euro zahlen.

Der Führerschein wurde eingezogen. Vor Ablauf von zwei Jahren darf der Angeklagte keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Im Dezember vergangenen Jahres war es auf der Mündelheimer Straße in Hüttenheim zu einem tödlichen Unfall gekommen.

Der Taxifahrer hatte einen Passanten übersehen, der in Höhe der Kaiserswerther Straße die Fahrbahn überquerte. In der Mitte der Straße hatte das Taxi den 56-Jährigen erfasst. Der Mann starb noch am Unfallort. Der 24-Jährige hätte den Passanten schon aus 100 Metern Entfernung erkennen müssen, obwohl es kurz vor Mitternacht und dunkel war, sagte ein Sachverständiger aus. Auch ein mögliches Eigenverschulden des Getöteten hätte nicht zu dem tragischen Unfall führen müssen.

Der 56-Jährige war alkoholisiert gewesen und unterzuckert, hatten Untersuchungen ergeben. Dadurch könne sein Reaktionsvermögen zwar eingeschränkt gewesen sein, der tödliche Ausgang hätte aber verhindert werden können, wenn der Taxifahrer besser aufgepasst hätte.

(RP/rl)
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