Duisburg Berufung zurückgezogen

Duisburg · Nach einem Casinobesuch mit reichlich Alkohol verursachte ein Mann aus Recklinghausen im April vergangenen Jahres einen tödlichen Verkehrsunfall.

Mit knapp 2,5 Promille Alkohol im Blut verlor er vor dem Autobahnkreuz auf der A59 in Richtung Dinslaken die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Der PKW eines 23-jährigen Dinslakeners wurde dadurch zunächst gegen die Leitplanke, dann gegen den Transporter des Angeklagten gedrückt und in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Der junge Mann starb noch an der Unfallstelle. Der Unfallfahrer war in erster Instanz vor dem Amtsgericht Ruhrort wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Sein Führerschein wurde eingezogen. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Vor der Berufungskammer des Duisburger Landgerichts zogen gestern alle Beteiligten ihre Berufung zurück. Das Gericht hatte zuvor den Hinweis gegeben, dass eine Bewährungsstrafe aufgrund möglicher Mitschuld des Getöteten noch vertretbar sei. Der 23-Jährige war nicht angeschnallt gewesen.

(RP/rl)
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