Duisburg Beim Bäcker war nicht viel zu holen
Duisburg · Bewaffnet und maskiert überfielen in diesem Jahr zwei Männer aus Duisburg verschiedene Bäckereien im Stadtgebiet. Wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung mussten sie sich jetzt vor dem Duisburger Jugendschöffengericht verantworten.
Wegen insgesamt drei Überfällen wurde einer der Täter zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Sein Komplize wurde wegen zweier Überfällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie 200 Sozialstunden verurteilt.
Die beiden hatten zugegeben, im April Bäckereien an der Neudorfer Straße und an der Oststraße im Stadtteil Neudorf überfallen zu haben. Dennoch wollte das Gericht Zeugen zu den Folgen der Überfälle hören. Sie sei wütend gewesen und habe den jungen Männern gesagt: "Ihr seid doch bescheuert!", sagte die Inhaberin einer Bäckerei. Es sei doch klar gewesen, dass sie in den frühen Morgenstunden noch nicht viel in der Kasse haben konnte. Die Männer hätten lediglich 100 Euro erbeutet. Das habe sich gar nicht gelohnt. "Ich finde! es einfach dumm, sich wegen so einer Sache das Leben zu verbauen", sagte sie vor Gericht zu den Angeklagten. Die beiden Täter zeigten sich reuig und entschuldigten sich umgehend.
Weniger gelassen hatte die Mitarbeiterin der anderen Filiale reagiert: "Ich bin sehr schreckhaft geworden", berichtete sie. Gerade jetzt, wenn es morgens noch nicht ganz hell sei, habe sie kein gutes Gefühl bei der Arbeit.
Die beiden jungen Angeklagten gaben an, sie hätten nach dem Besuch einer Freundin ganz kurzfristig geplant, sich Geld zu beschaffen. "Ich habe gewusst, dass wir Scheiße bauen", sagte der zur Tatzeit 18-jährige Angeklagte vor Gericht. Er habe aber damals nicht genau gewusst, wie man sich das Geld beschaffen wolle. Der Entschluss, in eine Bäckerei zu gehen und das Personal zu überfallen, sei kurzfristig gefallen.
Schon im März hatte der ältere der beiden Angeklagten, ein 20-Jähriger Duisburger, eine Bäckerei auf der Gerhart-Hauptmann-Straße in Duissern überfallen. Das Gericht sprach von hoher krimineller Energie und von schädlichen Neigungen. Der Angeklagte sei erst im Februar aus der Haft entlassen worden. Aus der Zeit im Gefängnis habe er offensichtlich nichts gelernt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mitangeklagten eine Strafe beantragt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Gericht hoffte allerdings, dass der Mann sich die sechsmonatige Untersuchungshaft sowie eine Bewährungsstrafe zur Warnung dienen lässt.