Behinderten-Werkstatt in Duisburg Sind 370.000 Euro Gehalt zu viel?

Duisburg · Als die Summe, welche die Chefin der Duisburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verdient hat, publik wurde, empörte sich Oberbürgermeister Sören Link. Nun wurde der Angestellten gekündigt.

 Ex-Geschäftsführerin Roselyn Rogg (l.) und OB Sören Link (r.) bei einer Veranstaltung im vergangenen November.

Ex-Geschäftsführerin Roselyn Rogg (l.) und OB Sören Link (r.) bei einer Veranstaltung im vergangenen November.

Foto: Christoph Reichwein

Als Roselyne Rogg 2009 den Job als Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WFBM) antrat, nahm sie sich vor, alles anders zu machen. Eine Werkstatt sollte keine Verwahrstation sein. Den Begriff „Unternehmen“ in dem Wort Sozialunternehmen nahm sie ernst: Die unter ihrer Regie neu gebaute Zentrale ähnelt einem klassischen Managerbau – mit viel Glas und großen Konferenzräumen. Und auch beim Gehalt orientierte man sich in Duisburg offenbar mehr an dem, was in der freien Wirtschaft üblich ist. Und das wurde Rogg nun zum Verhängnis.

370.000 Euro hat die Geschäftsführerin zuletzt verdient. Genehmigt hatte dies der Aufsichtsrat. Doch als das Rechercheportal „Correctiv“ im Dezember erstmals über ein erhöhtes Gehalt berichtete, weigerte sich die Stadt zunächst, dieses zu veröffentlichen. Auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) tat lange ahnungslos und versichert weiterhin, nicht über die Summe informiert gewesen zu sein, obwohl die Stadt 50 Prozent der Anteile an der Werkstatt hält. Als Roselyne Rogg nun jedoch behauptete, er sei über die Verhandlungen informiert worden, zog der Aufsichtsrat der WFBM die Reißleine. Am Mittwoch wurde der Geschäftsführerin fristlos gekündigt – und der Skandal war perfekt.

Die Gehaltserhöhung soll Rogg mit dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Reinhold Spaniel am Aufsichtsrat vorbei durchgesetzt haben. Das Kontrollgremium hatte unter neuer Leitung ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem für Roggs Position maximal 150.000 bis 180.000 Euro angemessen gewesen wären. So viel würden andere Leiter von Werkstätten für Menschen mit Behiderung im Ruhrgebiet verdienen.

Ein von der WFBM in Auftrag gegebenes Gegengutachten einer Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Vergütung durchaus angemessen ist. „Es ist nicht ersichtlich, warum der angestellte Mitarbeiter einer gemeinnützigen Organisation seine Leistung zu einem Vorzugspreis unter Marktwert anbieten soll“, heißt es in dem Gutachten.

Rogg rechtfertige ihr „zugegebenermaßen hohes Gehalt“ mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. So konnten die Umsätze laut Gutachten unter ihrer Führung von 18 Millionen Euro im Jahr 2009 auf zuletzt 26,7 Millionen Euro gesteigert werden. Ein Großteil dieser Summe stammt allerdings aus Fördergeldern. Zudem verwies sie auf die Gehälter der Geschäftsführer anderer Unternehmen mit kommunaler Beteiligungen in Duisburg.

Demnach kommen beispielsweise die Geschäftsführer der Duisburger Wirtschaftsbetriebe zusammen auf 831.000 Euro, der Vorstand des Duisburger Hafens hat 1,6 Millionen Euro) – deutlich mehr. Sie betrachtet ihr Gehalt deshalb „durchaus als angemessen“. Sollte der Aufsichtsrat über die geplanten Gehaltserhöhungen nicht informiert worden seien, sagte Rogg, sei das nicht ihr, sondern dem Aufsichtsratsvorsitzenden anzulasten.

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link gehört diesem Gremium nicht an, sondern lässt sich dort vertreten. Er widerspricht dem Eindruck, über die Höhe des Gehalt informiert gewesen zu sein, vehement. Zu keinem Zeitpunkt sei ein Gehalt in der heute zur Rede stehenden Dimension mit dem Oberbürgermeister abgesprochen gewesen, betonte Links Sprecherin, und es habe und hätte auch niemals seine Zustimmung gefunden. Link sei zwar im Jahr 2013 vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden auf die Gehaltsverhandlungen angesprochen worden, dabei sei aber zu keinem Zeitpunkt von einem Gehalt in dieser Größenordnung die Rede gewesen.

Dennoch wird sich die Stadt rechtfertigen müssen – denn inzwischen hat sich auch die Bezirksregierung Düsseldorf in den Fall eingeschaltet. Man habe das Gespräch mit der Kommune gesucht und Informationen zur WFBM angefordert, teilte eine Sprecherin mit: „Aktuell prüft die Kommunalaufsicht die vorliegenden Informationen.“

Der Fall könnte gravierende Folgen haben. Das Problem: Durch die Anhebung der Vergütung könnten die Gemeinnützigkeit des Unternehmens, die damit verbundenen Steuervorteile und letztlich einen Teil der Arbeitsplätze gefährdet sein. Denn die Angemessenheit der Bezüge der Geschäftsleitung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Bei der WFBM arbeiten insgesamt rund 1300 Menschen, etwa 1100 davon haben eine Behinderung. Sie arbeiten zum Teil in Werkstätten, in denen die WFBM unter anderem für Unternehmen wie Ikea fertigt, aber auch in WFBM-eigenen Restaurants sowie einer Fahrrad-Werkstatt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der WFBM, Thomas Krützberg, kündigte bereits weitere Maßnahmen an: „Wir werden außerdem eine weitere Kündigung mit justiziablen Gründen für die fristlose Entlassung von Frau Rogg nachreichen, sobald die Untersuchungen der Wirtschaftskanzlei abgeschlossen sind.“

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