Zoo, Einkaufen, Schulen Ausgangssperre – welche Regeln ab Samstag in Duisburg gelten

Duisburg · Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse tritt am Samstag in Kraft. Für Duisburg hat dies unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zur Folge. Der Zoo wird geschlossen, in den Kitas gilt wieder ein Notbetrieb. Wir geben einen Überblick über die Regeln.

 Wie hier in Köln gilt ab Freitagnacht, 0 Uhr, auch in Duisburg eine Ausgangssperre.

Wie hier in Köln gilt ab Freitagnacht, 0 Uhr, auch in Duisburg eine Ausgangssperre.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die bundesweite Notbremse zwingt auch Duisburg zum Handeln. Ab Samstag gilt damit in der Stadt die Ausgangsperre. Die Regel besagt: Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens darf man nicht mehr draußen unterwegs sein. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Wir klären über die neuen Regeln auf:

Ausgangsbeschränkung Die Regelungen des am Donnerstag verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes werden für Duisburg am 24. April um 0 Uhr in Kraft treten. Die Ausgangsbeschränkung gilt damit erstmals in der Nacht von Freitag, 23. April, auf Samstag, 24. April. Das Ordnungsamt wird seine Dienstzeiten nach eigenen Angaben anpassen und die Ausgangsbeschränkungen gemeinsam mit der Polizei überwachen – insbesondere an Orten mit stark ausgeprägtem Infektionsgeschehen. Verstöße werden grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet, laut Coronaschutzverordnung des Landes kann das bis zu 250 Euro kosten.

Ausnahmen Nur wer arbeiten muss, den Hund ausführt, andere versorgt oder pflegt darf sein Haus beziehungsweise Grundstück noch verlassen. Ausnahmen gibt es für auch Individualsportler bis Mitternacht. Wer also noch bis 24 Uhr um den Block joggen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Spazierengehen unter Einhaltung der Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen ist ebenfalls möglich.

 Mit dem Oma in den Zoo: Das geht auch in den nächsten Tagen nicht mehr.

Mit dem Oma in den Zoo: Das geht auch in den nächsten Tagen nicht mehr.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Kitas und Schulen Während der Distanzunterricht in den Schulen fortgeführt wird, werden in Duisburg zudem die Kindertageseinrichtungen ab Montag, 26. April, in einen Notbetrieb wechseln. Dieser gilt für

•    Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist.

•    Kinder, die als besondere Härtefälle gelten. In diesen Fällen ist eine Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.

•    Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungen aktiv angesprochen und eingeladen.

•    Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.

•    Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.

•    Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Einzelhandel Geschäfte dürfen nur noch Waren nach vorheriger Bestellung verkaufen („Click and Collect“). Ausgenommen davon bleiben etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden, Gartencenter und Tierbedarfsgeschäfte. Sofern Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr geöffnet sein dürfen, erfolgt eine Begrenzung der Kundenzahl, und zwar bis 800 Quadratmeter ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, ab 800 Quadratmeter ein Kunde je 40 Quadratmeter. Die Öffnung von Wettannahmestellen ist untersagt. Friseure bleiben offen, wer einen Termin dort hat, muss allerdings ein negatives Testergebnis mitbringen.    

Zoo Die Corona-Bremse bietet der Stadt durchaus die Möglichkeit, den Zoo wieder zu öffnen – zumindest die Außenbereiche. Besucher müssten dann allerdings einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen können. Die Stadt hatte zuletzt die Schließung des Zoos angeordnet. Und das soll auch weiter gelten: „Das wäre ja widersinnig, wenn wir einerseits Verschärfungen einführen würden und beim Zoo wieder Lockerungen vornehmen“, erklärte ein Stadtsprecher am Donnerstagabend auf Anfrage.

Grundsätzlich können Städte bei ihren Anordnungen über die Regelungen der bundeseinheitlichen Notbremse hinausgehen – unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens und der Belastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern. Die strengsten Regelungen der Corona-Notbremse (inklusive Schließung der Schulen) gelten bereits ab einem Inzidenzwert von 165. Diesen Wert hat Duisburg bereits seit dem 11. April überschritten.

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