Duisburg Aus der Gelben Tonne wird die Wertstofftonne

Duisburg · Ab Montag, 2. Juli, machen die Wirtschaftsbetriebe ernst: Aus der Gelben Tonne wird die Wertstofftonne. Was bedeutet das genau und was wird sich ändern?

 Barbara Gerbracht von den Wirtschaftsbetrieben entsorgt einen alten Kunststoff-Kleiderbügel und eine Plastikablage in die Wertstofftonne.

Barbara Gerbracht von den Wirtschaftsbetrieben entsorgt einen alten Kunststoff-Kleiderbügel und eine Plastikablage in die Wertstofftonne.

Foto: WBD

Die Duisburger Haushalte behalten ihre jetzigen Behälter sowie ihren Leerungsrhythmus. Allerdings: Der Grüne Punkt war gestern. Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe — es darf jetzt alles rein, was Platz findet.

Was durfte bisher schon in die Gelbe Tonne? Vorher durften in die Gelbe Tonne Verpackungen aus Kunststoff, zum Beispiel Milchschläuche, Joghurtbecher, Styropor aus Verpackungen, Verbundstoffe (zum Beispiel Milch- und Safttüten), Vakuumverpackungen, Verpackungen aus Metall (zum Beispiel Joghurtdeckel, Schokoladenfolien, Tuben, Getränkedosen, Konservendosen, Verschlüsse, vollständig geleerte Lack- und Spraydosen).

Was darf jetzt zusätzlich rein? Kunststoffe: Gartenschläuche, Becher, Plastikschüsseln, nicht verwertbares Spielzeug, Gießkannen, Luftpumpen, Duschvorhänge und Ähnliches. Metalle: Besteck, Werkzeuge, Drahtnetze, Töpfe, Pfannen, Schüsseln, Schlüssel und so weiter.

Was kommt nicht in die Wertstofftonne? Elektroschrott, Glas, Papier, unvollständig geleerte Lack- und Spraydosen, Textilien, Kassetten, Filme und CDs. Diese Stoffe können auf allen Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg abgegeben werden. Elektrokleingeräte nimmt auch das Schadstoffmobil entgegen.

Die neuen Regelungen seien "eine transparente und verständlichere Erweiterung ohne Umstände", so die Wirtschaftsbetriebe. Die Wertstofftonne ist kostenlos und wird durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg entsorgt.

Die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ist seit langem ein politisches Thema, insbesondere im Zusammenhang mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dabei handele es sich um eine Gesetzesänderung, die "konsequent auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet" sei, so die Wirtschaftsbetriebe.

Bei der Einführung der Wertstofftonne geht es um die Erfassung sogenannter "stoffgleicher Nichtverpackungen" und anderer Wertstoffe, die einer qualitativ hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt werden sollen.

(RP)
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