Ermittlungsmethoden Auch Polizei Duisburg nutzt Handy-Ortung

Duisburg/Düsseldorf · Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt laut einem aktuellen Bericht des Innenministeriums bei ihren Ermittlungen immer häufiger elektronische Verfahren ein. Auch in Duisburg greift die Polizei auf Handy-Ortung und Co. zurück. Von einem "Polizeistaat" könne aber trotzdem keine Rede sein.

 Auch die Duisburger Polizei setzt immer häufiger auf elektronische Ermittlungsmethoden wie Funkzellenabfragen.

Auch die Duisburger Polizei setzt immer häufiger auf elektronische Ermittlungsmethoden wie Funkzellenabfragen.

Foto: dpa

Stille SMS, Funkzellenabfrage, Imsi- und WLAN-Catcher. Moderne elektronische Methoden spiele in der polizeilichen Ermittlungsarbeit eine immer größere Rolle. Sie werden von der Polizei immer häufiger eingesetzt, wie eine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag beim NRW-Innenministerium ergab.

Handyortung vor allem bei Fahndungen wichtig

Im vergangenen Jahr wurden durch die nordrhein-westfälische Polizei fast 310 000 sogenannte "Stille SMS" verschickt. Mit ihrer Hilfe können Handys geortet werden, ohne dass der Besitzer dies merken kann. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 sind 245 000 Stille SMS verschickt worden. Auch die Möglichkeit der "Funkzellenabfrage" wird immer häufiger von den Ermittlern genutzt. Mit ihrer Hilfe kann die Polizei herausfinden, welche Handys zur Tatzeit eines Verbrechens in der Funkzelle rund um den Tatort eingeloggt waren. 2013 wurden NRW-weit etwa 4145 Funkzellenabfragen bei den Mobilfunkanbietern gestellt. Das ließ sich die Polizei etwa eine Million Euro kosten. Zuletzt rückläufig war lediglich der Einsatz des sogenannten "Imsi-Catchers", der Handys auch noch innerhalb einer Funkzelle genauer lokalisieren kann.

Die Handy-Ortung spielt mittlerweile eine wichtige Rolle bei der Verbrecherjagd, so das Innenministerium. Mit ihrer Hilfe können vor allem bei Fahndungen nach flüchtigen Verbrechern gute Erfolge erzielt werden. Ebenfalls ein Bereich, in dem die Handyortung häufiger zum Einsatz kommt, ist die Drogenkriminalität. Durch geortete Handys ist die Polizei in NRW im vergangenen Jahr 16 Standorten geheimer Haschisch-Plantagen auf die Spur gekommen. Außerdem seien zwei mutmaßliche islamistische Terroristen aufgespürt und festgenommen worden, die anscheinend auf dem Weg zu einem Terroranschlag im Ausland waren, heißt es im Bericht des Innenministeriums.

Duisburg: 26 000 Euro für Funkzellenabfragen

Auch für Duisburg liegen Zahlen vor, und auch hier werden elektronische Ermittlungsmethoden vermehrt eingesetzt. 2013 wurden 126 Funkzellenabfragen durchgeführt, 2012 waren es noch 82. Mit dieser Zahl liegt die Stadt Duisburg im Mittelfeld. Spitzenreiter war 2013 die Polizei in Bielefeld mit 327 Funkzellenabfragen. Am seltensten wurde die Ermittlungsmethode im Ennepe-Ruhr-Kreis eingesetzt.

Mit der Zahl der Abfragen steigen auch die Summen, die die Polizei für diese ausgibt. Im Jahr 2013 zahlte die Polizei Duisburg etwa 26 000 Euro für Funkzellenabfragen. 2012 waren es nur etwas mehr als 15 000 Euro. Die Nutzung der Methode der "Stillen SMS" ist in Duisburg, genau wie die Nutzung des IMSI-Catchers, unterdessen rückläufig.

Polizei kann nicht allein entscheiden

Bedeutet der Einsatz elektronischer Ermittlungsmethoden, dass sich die Bürger zunehmend in einem "Polizeistaat" wiederfinden und dass unwillkürlich abgehört wird? Dass dieser Verdacht nahe lieg, dessen ist sich offenbar auch das Innenministerium bewusst. So heißt es in der Antwort auf die große Anfrage der Piratenfraktion im Landtag: "Mit durchschnittlich mehr als zehn Funkzellenabfragen pro Tag ist davon auszugehen, dass täglich die Verbindungsdaten mehrerer tausend Menschen erfasst und überprüft werden."

Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, erklärt Joachim Wawrzeniewski, Sprecher der Polizei Duisburg. "Wenn wir ein Handy orten wollen, müssen wir dies je nach Fall zunächst vom Staatsanwalt oder sogar von einem Richter genehmigen lassen", sagt er. Die Polizei kann also nicht grundlos oder willkürlich Bürger ausspionieren. Es gibt drei Instanzen, von deren Bewertung abhängt, ob eine Handy-Ortung vorgenommen wird: Zuerst bewertet die Polizei selbst die Lage. Sie stellt dann einen Antrag an den Staatsanwalt. Wenn dieser sich auch für eine Ortung ausspricht, leitet er den Antrag weiter an den zuständigen Richter. Erst wenn dieser ebenfalls der Meinung ist, die Handy-Ortung sei notwendig, wird sie veranlasst. "Es kann gut sein, dass der Staatsanwalt anderer Meinung ist als die Polizei oder der Richter anderer Meinung als der Staatsanwalt", so Wawrzeniewski. Sollte dies der Fall sein, gibt es keine Handy-Ortung.

Mit Agenturmeldungen

(lsa)
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