Duisburg Anwohner der Mercatorstraße warten auf Gerichtsentscheidungen

Duisburg · Walter Jonischkeit und Christel Kucklick schauen vom Wohnzimmer ihre Hauses an der Curtiusstraße direkt auf ein Grundstück, auf dem früher ein Sportplatz war und auf dem nun ein Autohaus gebaut werden soll. Sie verhehlen nicht, dass ihnen diese Planungen persönlich äußerst missfallen. Sie sprechen aber auch für die anderen Anwohner der Siedlung hinter dem Polizeipräsidium, die alle nicht nachvollziehen können, welche Planungen die Stadt Duisburg entlang der Mercatorstraße gemacht hat.

 Das umstrittene Gelände an der Mercatorstraße aus der Luft.

Das umstrittene Gelände an der Mercatorstraße aus der Luft.

Foto: Christoph Reichwein

Wie berichtet, hatte sie im vorigen Jahr einen Bebauungsplan vorgelegt und behauptet, es gebe einen dringenden Handlungsbedarf für eine neue Feuerwache. Mit diesem Plan wurde aber zugleich die Türe für einen privaten Investor aufgestoßen, der auf dem ehemaligen Sportplatz ein Autohaus errichten will. Von der Dringlichkeit der Feuerwache ist inzwischen keine Rede mehr, aber die Vorbereitungen für die Gewerbeansiedlung sind bereits angelaufen. Zumindest wurde auf dem Grundstück in Richtung Mercatorstraße gerodet und eine Zufahrt gebaut, "wovon wir gerne wissen würden, wer das bezahlt hat", so Jonischkeit. Denn das Unternehmen habe laut Plan gar keinen direkten Zugang zu dem Betriebsgelände, sondern nur Weggerecht über die Zufahrt zu Feuerwache. Jonischkeit und Kucklick haben im Februar beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt, um den Weiterbau zu stoppen. In der vorigen Woche lief die Frist ab, in der die Stadt Duisburg dazu Stellung nehmen konnte. "Nach unserem Wissen hat sie das nicht getan. Wir warten jetzt auf die Entscheidung des Gerichtes", so Kucklick.

Bei beiden und auch bei ihren Nachbarn hat sich längst der Verdacht erhärtet, dass dieser Bebauungsplan nur aufgestellt wurde, um den privaten Investor dorthin zu holen. Denn von einem baldigen Bau einer Feuerwache ist nicht mehr die Rede. Die Liste der Einwände, die die beiden haben, ist lang. Sie sind überzeugt, dass die Stadt gegen Umweltauflagen verstößt, sich nicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand von 100 Metern zwischen Wohnbebauung und Gewerbe hält, dass ihnen der Oberbürgermeister und der Planungsdezernent nicht die Wahrheit gesagt haben - und vor allem, dass sie mit Hilfe der Gerichte die Planung noch aufhalten können. Die Baugenehmigung sei rechtlich unzulässig erteilt worden, hatten sie beim Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgebracht, das wiederum das Oberverwaltungsgericht in Münster eingeschaltet hat. Dort muss geprüft werden, ob die Stadt bei dem Planungsverfahren tatsächlich, wie von den Klägern vorgeworfen, gegen Recht und Gesetz verstoßen hat.

Die Anlieger der Siedlung fordern, dass der städtebauliche Vertrag und auch der Kaufvertrag für das Gelände, auf dem das Autohaus stehen soll, offengelegt werden. "Das hat die Stadt bislang abgelehnt", so Jonischkeit. "Aber wir wollen wissen, was da möglicherweise hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde und welche Zugeständnisse die Stadt möglicherweise dem Autohaus-Investor gemacht hat."

(RP)
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