Anwälte der Nebenklage fordern „Loveparade-Prozess jetzt nicht einstellen“

Duisburg · Das Verfahren zu Aufarbeitung der Katastrophe vom 24. Juli 2010 steht kurz vor der Einstellung. Anwälte der Nebenkläger haben nun ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie fordern, dass der Prozess weitergeführt wird.

Duisburg: Gedenkenveranstaltung zum siebten Jahrestag des Loveparade-Unglücks
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Loveparade-Unglück: Gedenken zum siebten Jahrestag

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Foto: dpa, rwe

Anwälte der Nebenklage haben nun ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie fordern, dass das Verfahren jetzt nicht eingestellt wird. „Wir haben zum Teil bereits in individuellen Stellungnahmen für unsere Mandanten der geplanten Einstellung des Loveparade Verfahrens widersprochen“, heißt es in dem Schreiben. Mit diesem öffentlichen Appell wenden sich die Anwälte noch einmal an die 6. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg: „Wir appellieren an das Gericht, das Loveparade-Strafverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht - wie geplant - einzustellen“, heißt es darin.

Im Frühjahr 2019 habe das Gericht den Nebenklägern erneut versprochen, die Ursachen der Loveparade-Katastrophe 2010 umfassend aufzuklären. Ein wesentlicher und unverzichtbarer Schritt dazu sei die Einführung der Erkenntnisse des gerichtlich bestellten Sachverständigen Professor Dr.-Ing. Jürgen Gerlach in die Hauptverhandlung, dessen schriftliches Gutachten allein 3.800 Seiten betrage. „Dazu hatte das Gericht bereits vor der Corona- Krise Verhandlungstage reserviert“, heißt es weiter. Laut den Anwälten gebe es keinen zwingenden Grund den Loveparade-Prozess vor der Anhörung des Sachverständigen einzustellen.

Die Nebenkläger haben laut der Anwälte viele Fragen an den Gutachter und müssten die Möglichkeit erhalten, diese Fragen direkt an ihn in einer öffentlichen Verhandlung zu richten, heißt es. Erst nach der Einführung des Gutachtens durch den Professor und der öffentlichen Diskussion dazu könne laut dem Schreiben in einem Rechtsgespräch der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und ggf. dessen Einstellung erörtert werden.

Vor der Entscheidung über die Einstellung des Loveparade-Prozesses hatte das Landgericht Duisburg den Nebenklägern eine verlängerte Frist zur abschließenden Stellungnahme bis zum 27. April eingeräumt. Das Gericht werde erst dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden, teilte ein Gerichtssprecher am vergangenen Freitagabend in Duisburg mit. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und auch die drei Angeklagten der vom Gericht vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung zugestimmt.

(dtm/afp)
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