Duisburg Angeklagter ist zu dick für Gerichtsverhandlung

Duisburg · Vier Angeklagte müssen sich seit gestern wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, mit Hilfe einen Arztes und eines Versicherungsagenten Krankenkassen im großen Stil um viel Geld gebracht zu haben.

Über mehrere Stunden hinweg wurde die Anklageschrift verlesen. Die war — schon ohne beigefügte Rechnungen — rund 90 Seiten lang. Zwischen 1998 und 2006 sollen die mutmaßlichen Betrüger einen Schaden von rund einer halben Million Euro verursacht haben. Mit falschen Bescheinigungen und fiktiven Behandlungen sollen die Angeklagten Krankentagegeld und Unfallgeld erhalten haben.

Oft waren als Grund für die Forderungen Unfälle bei Sport und Freizeit angegeben. Angeblich beim Tennis erlittene Bänderdehnungen oder Muskelfaserrisse seien abgerechnet worden, obwohl es nie einen Unfall gegeben habe. So auch Verletzungen, die beim Fahrradfahren entstanden sein sollten. Die entsprechenden Versicherungen seien gezielt im Vorfeld abgeschlossen worden. Die Ermittlungen lassen darauf schließen, dass hier im großen Stil betrogen wurde. Auch Ärzte sollen sich daran beteiligt haben.

Das Verfahren gegen einen der Mediziner, der nur marginal beteiligt gewesen sein soll, wurde bereits im Vorfeld abgetrennt. Ein weiterer Arzt, der im Verdacht seht, falsche Bescheinigungen ausgestellt zu haben, ist bereits gestorben. Auch der Hauptangeklagte, ein Rentner aus Duisburg, kann nicht vor Gericht gebracht werden. Nach dem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen ist er verhandlungsunfähig. Aufgrund "enormer Fettsucht" sei es ihm unmöglich, die Wohnung zu verlassen oder längere Zeit zu sitzen.

Seine 62-jährige Ehefrau dagegen muss sich wegen Betrugs verantworten. So auch ein 66-jähriger Duisburger, der jeweils als Kranker und Empfänger der Leistungen aufgetreten sein soll. Ein weiterer Nutznießer des Geldes soll der Neffe der 62-Jährigen gewesen sein. Er soll jetzt in Australien leben und war wohl deshalb nicht zur Verhandlung erschienen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(BL)
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