Regelung seit Dienstag in Kraft Alle Fakten zum Alkoholverbot in Duisburg

Duisburg · Seit Dienstag gilt das Alkoholverbot in der Duisburger City - eine Maßnahme gegen die Trinkerszene der Stadt. Wo genau liegt die Sperrzone? Und was kostet ein Verstoß? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

  • Wo gilt das Alkoholverbot?

Auf der gesamten Königsstraße, der Fußgängerzone von Duisburg, darf nun kein Alkohol mehr konsumiert werden, teilt die Sprecherin der Stadt, Anja Kopka, mit. Ausnahme sind natürlich Gaststätten. Auch der Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt ist kein Problem.

  1. Wie lange gilt das Verbot?

Zunächst wird das Verbot nur ein halbes Jahr gelten. Ende November will die Stadt dann auswerten, was die Maßnahme bringt.

  1. Wie wird das Verbot durchgesetzt?

"Das Ordnungsamt kann ein Bußgeld von 35 Euro verhängen, wenn sich jemand nicht daran hält", sagt Kopka. Allerdings setzen die Ordnungsbehörden erstmal auf die Kooperation der Trinkerszene.

  1. Warum gibt es das Verbot?

Vor allem die CDU hatte sich dafür eingesetzt, ebenso wie der Verein "City Management Duisburg". Das Verbot ist Teil einer Kampagne, um die Duisburger Innenstadt attraktiver zu machen. Vor allem Einzelhändler hatten sich über das Verhalten einiger Trinker beklagt. Bislang war das Verbot umstritten, auch Sozialverbände wie die Diakonie hatten sich dagegen ausgesprochen. In der Ratssitzung vom 8. Mai 2017 wurde das Verbot mit den Stimmen der CDU und der SPD verabschiedet.

  1. Gibt es Anhaltspunkte, dass sich die Szene in einen anderen Teil der Innenstadt verlagert?

In der übrigen Innenstadt gilt lediglich das Verbot von störendem Alkoholkonsum. "Wer keinen Müll hinterlässt, pöbelt oder uriniert, kann an anderen Plätzen unbehelligt Alkohol trinken", sagt Kopka. Bislang gebe es keine Hinweise darauf, dass sich die Szene woanders versammelt.

Tatsächlich zeigt ein Besuch auf der Königstraße, dass sich die üblichen Vertreter der Trinkerszene auch am angestammten Ort nicht von der neuen Regel gestört zu fühlen scheinen: Sie waren auch am Dienstag an den bekannten Plätzen nahe des Netto-Supermarktes mit Bierflaschen anzutreffen.

  1. Gibt es alternative Angebote für Alkoholabhängige?

Es wird diskutiert, das in Essen bereits erfolgreich etablierte Programm "Pick up" in Duisburg einzuführen. Dazu gab es in der vergangenen Woche einen Runden Tisch mit Wohlfahrtsverbänden. "Pick up" ist ein Hilfsangebot für chronisch Abhängige. Sie säubern Bereiche der Innenstadt und erhalten dafür Geld — und Bier oder Tabak. Seit dem 1. Oktober 2014 gibt es das Projekt in Essen, bisher wird es sehr gut angenommen, sagt Karsten Schütte von der Suchthilfe Essen. Umstritten war jedoch bei der Einführung, dass Abhängige Bier als Entlohnung bekommen.

Das sei aber nur ein Aspekt des Programms, in dem es vor allem darum gehe, Süchtigen wieder mehr Struktur für ihren Alltag zu geben. Abgeschaut hat man sich die Idee übrigens in Amsterdam. Ob es in Duisburg in Zukunft auch ein solches Programm geben wird, ist fraglich. "Solche Hilfen sind oft mit hohen Kosten verbunden", sagt Ralf Krumpholz, Gesundheitsdezernent der Stadt. Stattdessen wolle man Streetworker einsetzen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für einen Konsumentenraum, in dem Abhängige eine Anlaufstelle finden.

  1. Welche Erfahrungen haben andere Städte mit einem Alkoholverbot gemacht?

In Bonn gilt seit 2008 ein Alkoholverbot im und rund um den Hauptbahnhof. Das wurde 2015 für fünf Jahre verlängert. Das Verbot funktioniere, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Die Stadt Herne hat 2016 beschlossen, störenden Alkoholkonsum in der Innenstadt zu verbieten. Es gehe aber weniger um ein flächendeckendes Alkoholverbot, sondern darum zu verhindern, dass öffentliche Straßen und Plätze zweckentfremdet werden. "Wir greifen ein, wenn verkehrsberuhigte Zonen oder öffentliche Plätze für Trinkgelage genutzt werden", sagt der Stadtsprecher. Die Rückmeldungen seien aber durchweg positiv.

(heif)
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