Duisburg 21 000 Duisburger sind Niedriglöhner

Duisburg · Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab 2015. Noch arbeiten viele Duisburger aber für weniger Geld. Damit sich alle an das Gesetz halten, fordert die Gewerkschaft NGG eine offizielle Melde-Hotline.

 Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

Foto: Ralph Sondermann

Derzeit arbeiten nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) noch rund 21 000 Duisburger für einen weitaus niedrigeren Stundenlohn. In einigen Branchen wurden aber auch schon vor längerer Zeit die Löhne erhöht. Laut Auskunft des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Nordrhein, ändert sich im Gastronomiebereich beispielsweise nicht allzu viel. "Dort haben wir nach Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft und der Dehoga schon seit September letzten Jahres einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser ist allgemeinverbindlich und gilt für ganz NRW", erklärt Marc Weber, Kreisgruppenvorsitzender der Dehoga in Duisburg.

 Angelika Wagner, Regionsvorsitzende des Gewerkschaftsbundes.

Angelika Wagner, Regionsvorsitzende des Gewerkschaftsbundes.

Foto: Probst, Andreas (apr)

Die Folgen für den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband sind deshalb schon länger spürbar. "Aufgrund der Einführung des Mindestlohns sind die Personalkosten in dieser Branche deutlich gestiegen", sagt Weber. Profitiert von den neuen Regelungen hätten dem Kreisgruppen-Vorsitzenden zufolge vor allem "absolute Hilfskräfte und studentische Aushilfen". Ausgebildete Arbeitskräfte würden dagegen ohnehin über der 8,50-Euro-Grenze liegen und "zwischen neun und zehn Euro die Stunde verdienen". Dass der neue Mindestlohn Ausnahmen für Praktikanten beinhaltet, ist für Weber absolut richtig: "Sonst könnten wir bald keine Schülerpraktika mehr anbieten."

Auch der in Buchholz ansässige Unternehmerverband hat sich deutlich gegen Mindestlohn für Praktikanten ausgesprochen. Allerdings waren die Unternehmer bis zuletzt auch grundsätzlich gegen einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe (UVG), sieht Mindestlohn als "Eingriff in die erfolgreiche Tarifpartnerschaft".

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Foto: dpa, mkx lof

Hans-Jürgen Hufer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nordrhein, fordert nun die Einführung einer offiziellen Melde-Hotline, bei der Arbeitnehmer Betriebe melden können, die ab Januar 2015 trotz des Gesetzes ihren Beschäftigten nicht den Mindestlohn zahlen. "Alle Arbeitnehmer in Duisburg müssen die Möglichkeit erhalten, Verstöße zu melden", sagt Hufer und fordert: "Damit sich alle ans Gesetz halten, müssen wir die schwarzen Schafe überführen. Denn es wird mit Sicherheit Arbeitgeber geben, die sich nicht an den Mindestlohn haltenwerden. Wir müssen verhindern, dass sich diese Dumpinglohn-Chefs auf Kosten ihrer Beschäftigten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen."

An den Ausnahmeregelungen im Gesetz übt der Gewerkschafter aber deutliche Kritik: "Vom Langzeitarbeitlosen über die unter 18-Jährigen bis zur Saisonkraft: Die Menschen, die künftig nicht auf 8,50 Euro pro Stunde für ihre Arbeit kommen sollen, sind die Verlierer. Das werden wir nicht einfach schlucken", verspricht Hufer.

Von insgesamt 158 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Duisburg sind laut aktuellen Schätzungen 21 000 als Niedriglöhner tätig. Auch trotz allgemeinverbindlicher Tarifverträgen gibt es noch immer Menschen, die tagtäglich für weniger als 8,50 Euro die Stunde arbeiten, sagt Angelika Wagner, Regionsvorsitzende des Deutschen Gewerkschafterbundes (DGB) Niederrhein. Vor allem Beschäftigte im Einzelhandel, Baubereich und zum Teil auch in der Gastronomie würden deshalb vom neuen Mindestlohngesetz profitieren. "An manchen Stellen haperte es trotz Tarifverträgen noch an der Umsetzung. Deswegen haben wir uns immer für einen gesetzlichen Mindestlohn eingesetzt", erklärt Angelia Wagner. Wegen der hohen Arbeitslosenquote in Duisburg sei die Gefahr für Niedriglöhne hier zudem besonders groß, sagt sie.

Ab dem 1. Januar 2015 soll es in Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde geben. Das entsprechende Gesetz dazu - das "Tarifautonomiestärkungsgesetz" - hat der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet.

(sebe)
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