Düsseldorf Zweiter Prozess um Überfall in Derendorf

Düsseldorf · Vier Männer hatten einen Mann in seiner Wohnung ausgeraubt. Zwei davon wurden bereits verurteilt.

Sieben Jahre nach einem Raubüberfall in einer Privatwohnung in Derendorf will das Landgericht den Fall jetzt abschließen. Vier junge Männer, bewaffnet und maskiert mit Totenkopf-Masken aus einem Comic-Heft, waren im Oktober 2010 gewaltsam in die Räume an der Frankenstraße eingedrungen. Dort hatten sie den Mieter mit Elektroschocks außer Gefecht gesetzt und alles mitgenommen, was sie wegtragen konnten. Zwei der Täter wurden schon verurteilt. Jetzt sollen ihre mutmaßlichen Raub-Komplizen angeklagt werden.

Damals soll das Quartett bei Joints und reichlich Bier auf die Idee gekommen sein, den als wohlhabend bekannten angeblichen Drogendealer in dessen Wohnung heimzusuchen und auszurauben. Mit schnell zusammen gesuchten Utensilien, darunter eben jenen Masken aus einem Micky-Maus-Heft, einem Elektroschocker und einem Baseballschläger, machte sich die Truppe damals gegen 21 Uhr auf den Weg zu ihrem Opfer.

Der Mieter drückte noch arglos auf den Türsummer, als es schellte, ließ die Täter damit ins Haus und in seine Wohnung. Direkt an der Tür wurde er dann mit Elektroschocks überwältigt, und während einer der Täter ihn bäuchlings zu Boden brachte und sich auf ihn setzte, suchten die anderen nach Bargeld, Schmuck und weiteren Wertgegenständen. Sogar den Fernseher des Opfers trugen die Räuber anschließend davon sowie dessen Portemonnaie mit Bank- und Kreditkarten, etliche Elektrogeräte wie Handy, X-Box, DVD-Spieler und eine hochwertige Armbanduhr. Der Mindestwert der Beute betrug damals rund 6000 Euro.

Zwei der Verdächtigen, 2014 vor Gericht gestellt, legten nicht nur Geständnisse ab, sondern schilderten auch, dass sie inzwischen in geregelte Bahnen zurückgefunden hatten. Und sie verdienten sich weiteren, erheblichen Strafnachlass, indem sie zusätzlich ihre damaligen Raub-Komplizen von der Frankenstraße benannt haben. Das Landgericht hat jene beiden Angeklagten daraufhin zu je zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

Ihre Kumpanen (28/33) kommen ab dem 24. Juli nun ebenfalls vor Gericht. Die Strafkammer hat zunächst drei Verhandlungstermine bis Ende Juli für diesen Prozess vorgemerkt.

(wuk)
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