Düsseldorfer Flughafen Zwei Gewalttäter mit Haftbefehl gefasst

Düsseldorf · Die Bundespolizei musste am Flughafen Düsseldorf zwei Personen festnehmen, die wegen Gewaltdelikten zur Festnahme ausgeschrieben waren. Beide Männer waren wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig verurteilt worden.

Bei der Kontrolle eines 40-jährigen Gelsenkircheners stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen zu einer sechs-monatigen Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Er konnte seine Reise nach Antalya nicht antreten, sondern wurde in die JVA eingeliefert.

Bei der Einreisekontrolle fasste die Polizei dann einen 30-jährigen Fidschianer, der von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zur Festnahme ausgeschrieben war. Auch er war wegen gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 EURO verurteilt worden. Diese hatte er jedoch nicht bezahlt.

Mittels Haftbefehl sollte er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tage in einer JVA verbüßen. Da er Angehöriger des britischen Militärs ist, wurde die Militärpolizei über seine Festnahme unterrichtet. Diese wollte die Geldstrafe bei den deutschen Behörden hinterlegen. Bis dahin wurde der Fidschianer in die JVA Düsseldorf eingeliefert.

(ila/rl/ac)
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