Düsseldorf Zuzahlungsverbot irritiert Tagesmütter

Düsseldorf · Künftig soll die Betreuung bei Tageseltern nicht mehr kosten als ein Kita-Platz. Zuzahlungen wird es nicht mehr geben. Doch ab wann gilt das? Düsseldorf und Essen geben unterschiedliche Antworten. Die Betroffenen sind verunsichert.

 Die Betreuung von Kleinkindern bleibt in der Diskussion.

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Foto: dpa

Der Streit um die Frage, ob Tageseltern über den vom Jugendamt gezahlten Stundenlohn (bis zu 5,50 Euro pro Kind) hinaus Geld von Müttern und Vätern verlangen dürfen, geht in die nächste Runde. Zahlreiche freiberufliche Kinderbetreuer hatten sich in den vergangenen Monaten über einen Passus im neuen Kinderbildungsgesetz (Kibiz) des Landes erregt, der solche "Extras" (mit Ausnahme einer Verpflegungspauschale) künftig untersagt. Doch während das Düsseldorfer Jugendamt auf klare Kante setzt und das Zuzahlungsverbot ab 1. August stadtweit und mit sofortiger Wirkung für alle umsetzt, sieht das in der Ruhrgebietsmetropole Essen ganz anders aus.

In einem aktuellen Brief "an alle Essener Kindertagespflegepersonen" schreibt das dortige Jugendamt: "Eine aktuell durchgeführte juristische Überprüfung führt zu dem Ergebnis, dass Betreuungsverträge zwischen Tagespflegepersonen und Eltern bis zum 31.07.2014 unter den bisherigen Bedingungen geschlossen werden können." Im Klartext: Wer bislang über die vom Jugendamt gezahlten vier oder fünf Euro pro Kind und Stunde hinaus von den Eltern einen "Aufschlag" von zwei, drei oder mehr Euro verlangte, darf das in Essen weiter tun. Einzige Bedingung: Der Betreuungsvertrag wurde oder wird vor dem 1. August abgeschlossen.

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Foto: dpa, Patrick Pleul

"Dass Düsseldorf diesen Bestandsschutz für bestehende Verträge ignoriert, ist nicht nachzuvollziehen. Ich kenne eine Reihe Kolleginnen, die klagen werden", sagt Doreen Amende (47), Sprecherin der Interessengemeinschaft Düsseldorfer Tageseltern. Die vom Jugendamt angekündigte Erhöhung der Stundenpauschale um 50 Cent brutto und der in bestimmten Fällen gewährte Mietzuschuss reichten oft nicht, um den Wegfall der bisherigen Zuzahlungen auszugleichen. "Für einige Tagesmütter geht es um ihr Haupt- und Familieneinkommen. Die Stadt sollte einlenken und wenigstens den Bestandsschutz nicht verweigern", meint Amende.

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Foto: dpa, Caroline Seidel

Düsseldorfs Jugendamtsleiter Johannes Horn sieht das anders. Er bleibt bei seiner Linie: "Wer nach dem 31. Juli Zuzahlungen von Eltern nimmt, muss auf die öffentliche Förderung, also das Geld vom Jugendamt, verzichten." Möglichen Klagen sieht er gelassen entgegen. Bei der konkreten Umsetzung des Kibiz gewährten Bund und Land den Kommunen breite Spielräume. "Wir haben die Stundensätze erhöht, und wir zahlen in vielen Fällen bis zu 85 Euro Mietzuschuss - und zwar pro Kind", sagt der Amtsleiter. Das Aus für die Extra-Aufschläge hält er für richtig. Seiner Ansicht nach hatte es hier zu viele Auswüchse gegeben. "Manche Tagesmütter nahmen 200 Euro Anmeldegebühr, andere eine ,Kaution' von 500 Euro, wieder andere kassierten ein Bettengeld für Monate, in denen das Kind bereits registriert, de facto aber noch gar nicht anwesend war. Manches war unzumutbar."

Tagesmutter Arezoo Zeitz hält die Düsseldorfer Entscheidung trotzdem für zu hart. Sie setzt auf die Mündigkeit der Vertragsparteien. "Die Zeiten absoluten Platzmangels in der Tagespflege sind doch vorbei. Zu einer Zuzahlung wird niemand gezwungen. Sollen doch die Vertragspartner selbst entscheiden, ob und worauf sie sich einigen."

(RP)
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