Düsseldorf Zu schnell und 405 Mal ohne Führerschein gefahren

Düsseldorf · Ein notorischer Raser lässt das Rasen nicht - obwohl er längst keinen Führerschein mehr hat. Mit dieser Anklage gegen einen Marketingleiter (39) und rekordverdächtigen 405 Fahrten ohne Fahrerlaubnis befasste sich gestern das Amtsgericht. Der Angeklagte war Anfang 2017 auf der Fleher Brücke mit überhöhtem Tempo erwischt worden (96 km/h statt 60 km/h) und hatte bis dahin nach Rückrechnung der Ermittler schon ein Jahr lang an jedem Arbeitstag seinen Firmenwagen illegal benutzt. Verurteilt wurde er zwar nur für 13 solcher Touren, die er zugab. Aber im Urteil ging der Richter hart gegen den Vielfahrer vor.

Ende 2015 hatte der Angeklagte wegen vielfach überhöhter Geschwindigkeit am Steuer den Führerschein verloren. Doch als Mitarbeiter für einen Verbund von Pharma-Firmen stand ihm weiter ein Audi als Firmenwagen zur Verfügung - und jenes Auto soll er werktäglich für die 800 Meter lange Strecke zwischen seiner Zweit-Wohnung in Rheinland-Pfalz und seiner Arbeitsstelle genutzt haben. Nach Rechnung der Staatsanwaltschaft ergab das 404 illegale Fahrten - plus der Tempofahrt auf der Fleher Brücke. Obwohl er zwischendurch im Juli 2016 wegen weiterer Fahrten ohne Führerschein schon zu 1500 Euro Strafe verurteilt worden war, hat sich der Angeklagte "relativ rücksichtlos" immer wieder ans Steuer gesetzt, so der Richter. Ihm war besonders "unverständlich, dass sich der Angeklagte auch ohne Fahrerlaubnis nicht mal an die Vorschriften hält" - und erst durch Raserei immer wieder aufgefallen sei. Dass es 405 solcher Touren gegeben habe, ließen der Angeklagte und sein Anwalt aber nicht gelten. Maximal 13 Fahrten habe der Angeklagte von 2016 bis Anfang 2017 absolviert. Und auch nur, um seine Frau samt kleinem Söhnchen in der gemeinsamen Wohnung in Bilk an Wochenenden zu besuchen. Oder zu Fachmessen in Baden-Baden oder Düsseldorf zu fahren. Der Richter ging davon aus, dass der Angeklagte noch viel öfter am Steuer gesessen hatte, nur nachzuweisen war das nicht. Für die gestandenen Fahrten verhängte das Amtsgericht jetzt also acht Monate Bewährungsstrafe gegen den 39-Jährigen, zusätzlich 3000 Euro Buße an die Staatskasse, und zudem muss der Angeklagte noch mindestens anderthalb Jahre warten, bevor er sich überhaupt um einen neuen Führerschein bewerben darf.

(wuk)
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