Düsseldorfer Flughafen Zoll stellt verbotene Souvenirs sicher

Düsseldorf · Ein 44-jähriger Kölner hat sich aus seinem Ägypten Urlaub mehrere Muscheln mitgenommen. Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen beschlagnahmte insgesamt 24 Souvenirs. Grund: Sie fallen unter das Artenschutzgesetz.

Einige Fundstücke des Düsseldorfer Zolls
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Einige Fundstücke des Düsseldorfer Zolls

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Zwölf Gehäuse von Fechterschnecken sowie zwölf Korallenbruchstücke fand der Zoll in dem Koffer des Reisenden. Diese will der 44-Jährige mit seiner Frau am Strand gesammelt haben.. Dass seine Mitbringsel unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen, habe er nicht gewusst, erklärte er den Beamten.

"Wir erleben es immer wieder, dass Urlauber arglos Muscheln und Schneckengehäuse am Strand einsammeln. Das geht in vielen Fällen gut, manchmal sind aber eben doch geschützte Arten dabei", erklärt Zollsprecher Michael Walk.

Gegen den 44-Jährigen wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

(ila)
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