Düsseldorfer Flughafen Zoll beschlagnahmt Potenzpräparate
Düsseldorf · Bei seiner Rückkehr aus der Türkei haben Zollbeamte bei einem 47-jährigen Mann verschiedene Potenzmittel gefunden. Da die Menge der Präparate laut Zoll den Eigenbedarf überschreite, wurden die Mittel sichergestellt.
Gegenüber dem Zoll gab der Reisende an, er wisse nicht, dass auch Potenzmittel unter das Arzneimittelgesetz fallen und deren Einfuhr damit grundsätzlich verboten ist.
Unter den Arzneien fand der Zoll nicht nur chemische Mittel, sondern Nashornsalbe und "Essénz des Hais".
Die Zöllner leiteten gegen den Mann aus Dinslaken ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung, Bannbruchs (Einfuhr von Gegenständen entgegen einem Verbot) und eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Die Arzneimittel wurden sichergestellt, zudem zwei neuwertige Smartphones. Damit hatte der 47-Jährige die Reisefreimenge von 430 Euro überschritten.