Kö-Bummel mit Folgen Zivilklage um Luxus-Uhr

Düsseldorf · Mit einem kuriosen Schadensersatzprozess um eine goldene Luxus-Armbanduhr, einen Bummel durch dichtes Kö-Getümmel und eine Straßenlaterne muss sich seit Donnerstag, 1. März, das Amtsgericht befassen. Per Zivilklage fordert eine Geschäftsfrau von einem Kollegen und dessen Haftpflichtversicherung jetzt 1881,80 Euro für die Reparatur ihres goldenen Chronographen. Doch dieser Fall hat mehrere Haken, wie im Prozess herauskam.

Die Frau stand im März 2011 angeblich an der Kö, nahe einer Laterne. Dort wurde sie im Samstags-Getümmel plötzlich von einem Mann geschubst, schlug mit der Hand gegen den Laternenmast, wodurch ihre Luxus-Uhr stark beschädigt wurde. Zufällig war die jetzige Klägerin mit jenem 58-jährigen Schubser "flüchtig bekannt".

So hatte die Frau den Vorfall gegenüber der Haftpflichtversicherung des Mannes geschildert und fordert nun fast 1900 Euro Reparaturkosten für den edlen Zeitmesser. Doch im Zivilstreit kam heraus: Die Klägerin hatte jene Uhr einst nach einem Einbruch in ihre Wohnung als gestohlen gemeldet. Und weil sie damals keine Kaufquittung für die wertvolle Uhr vorweisen konnte, hatte sie ihrer Versicherung erklärt, das Schmuckstück im Wert von mehreren 10.000 Euro sei das Geschenk eines Verehrers gewesen — und zwar genau jenes Kollegen aus einem Großkonzern, der im März 2011 auch die Beschädigung der Uhr verschuldet haben soll.

"Ja", gestand sie am Donnerstag errötend, "wir beide hatten eine enge Beziehung." Aber da ihr Kontakt zu dem verheirateten Konzernkollegen längst beendet sei, habe ihr Verhältnis zu ihm nun wieder "den Status des flüchtigen Kennens". Leise ergänzte sie: "Ok, ich habe das der Versicherung nicht sauber erklärt, das ist mir auch peinlich."

Ihr Kollege nickte: Er sei mit der Frau nach einem Frühstück bei einer Nobelkonditorei über die Kö gebummelt. Als ihm dann "vermutlich ein Stadtstreicher, der beschmutzt war und leicht torkelte" entgegen kam, wollte er ausweichen — und habe dabei seine damalige Geliebte so unglücklich gerempelt, dass ihr Arm samt Uhr gegen die Laterne stieß. Das bezweifelte der Versicherungs-Anwalt. Das Urteil wird am 22. März verkündet.

(RP/anch)
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