Gericht Wurde Polizist „blauer Zwerg“ genannt?

Düsseldorf · Ein Bezirksbeamter der Kreispolizeibehörde Mettmann hat sich wegen einer angeblich falschen eidesstattlichen Versicherung vor dem Amtsgericht zu verantworten. Der 55-jährige Polizist, der seit Jahren kein Alkoholproblem mehr hat, war 2007 in einem dienstlichen Schriftstück verunglimpft worden. Darin stand hinter seinem Namen der Zusatz: "Genannt der blaue Zwerg".

In einem späteren Verfahren hatte er eidesstattlich versichert, sein Chef habe ihm das Papier so ausgehändigt. Doch der Chef bestreitet das. Jetzt wirft die Anklage dem verunglimpften Polizisten vor, er habe gelogen. Ein Urteil steht noch aus. Das Betriebsklima in jener Polizeiwache kann 2007 nicht schlecht gewesen sein. Immerhin bekam der nun angeklagte Beamte damals den Auftrag, bei einem Großhandel für die Weihnachtsfeier der Dienststelle einzukaufen. Doch auf der Vollmacht fand sich hinter dem Namen des Beamten auch jener verhängnisvolle Zusatz. Welcher der Kollegen den 55-Jährigen unter Anspielung auf dessen Alkoholismus als "blauen Zwerg" bezeichnet hatte, ist ungeklärt.

Doch als der Beamte später von seinem Vorgesetzten eine schlechte dienstliche Beurteilung erhielt und vor das Verwaltungsgericht zog, hat er an Eides statt versichert, sein Chef habe ihm jene Vollmacht so ausgehändigt. Der Chef (56) widersprach: Er habe die Vollmacht zwar blindlings unterzeichnet, habe aber den ehrverletzenden Zusatz entdeckt, das Papier zerrissen und eine neue Vollmacht ausgestellt - ohne Hinweis auf einen "blauen Zwerg".

Der Angeklagte nahm das Wort "Mobbing" nicht in den Mund, erklärte aber, er habe dienstfremde Arbeiten in der Wache verrichten müssen, wie den Parkplatz von Unkraut zu befreien. Inzwischen ist der 55-Jährige zu einer andere Wache versetzt. Ohne weitere Zeugen kam die Richterin gestern nicht zu einem Urteil über diese innerdienstlichen Querelen und Beschuldigungen. Sie will den Prozess Anfang April fortsetzen.

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